Die rechtswidrigen Durchsuchungen bei einer 17-jährigen Schülerin in Menden im Sauerland (Nordrhein-Westfalen) haben zuletzt für Schlagzeilen gesorgt. Im Januar wurde die Wohnung der 17-Jährigen, die bei der SPD aktiv war, von der Polizei durchsucht. Hintergrund war der Verdacht, dass die Schülerin für mehrere Graffiti im Ort verantwortlich sei. Die Ermittler nahmen das Handy, den Laptop und mehrere Notizbücher der Schülerin mit.
Kurz vor dem, 26. Januar wurden Schriftzüge wie „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ an der Schützenhalle in Menden-Huingsen, gesprüht, als der damalige Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz dort in Begleitung seiner Ehefrau Charlotte auftrat.
Charlotte Merz ist Direktorin des involvierten Amtsgerichts
Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtete, wurde der Durchsuchungsbeschluss gegen die 17-jährige Nela Kruschinski mittlerweile als rechtswidrig bewertet. Es habe keinen einzigen stichhaltigen Verdacht gegen sie gegeben. Den Recherchen des Senders zufolge stützte sich der Durchsuchungsbeschluss auf die vage Aussage einer Zeugin, sie hatte zwei jüngere Personen nachts in der Nähe der Schützenhalle gesehen, eine Frau und einen Mann. Erkannt hatte sie beide nicht. Eine Aussage, die das Landgericht Arnsberg als „ersichtlich nicht geeignet“ bewertet hat.
Ein weiterer Hinweis ging bei der Polizei in Hagen anonym ein. Ein Zettel, auf dem dazu aufgefordert wird, zwei Personen „ins Visier“ zu nehmen, nämlich die 17-jährige Nela Kruschinksi und ihren Bekannten.
Warum der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Arnsberg den Durchsuchungsbeschluss trotzdem unterschrieb bleibt offen. Das Brisante: Die Direktorin jenes Amtsgerichts ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Charlotte Merz. Auf Anfrage des WDR bestreitet sie, in dem Fall Einfluss genommen oder etwas von dem Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben.
Recherchen des Senders zufolge fehlte zudem ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Hausdurchsuchung, dies ist allerdings laut Gesetz erforderlich. Die Polizei Hagen hatte die Durchsuchung bei Gericht lediglich „angeregt“ und dazugeschrieben, die Staatsanwaltschaft schließe sich dem an. Der Ermittlungsrichter soll gegenüber dem höheren Gericht später eingeräumt haben, dass er gar keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft hatte. Das alles bewertet das Landgericht als „rechtsstaatlich bedenklich“.


