Das Amtsgericht Kreuzberg hat im Rechtsstreit mit dem privaten Wohnungsunternehmen Vonovia um Heizkostennachforderungen entschieden: Die Mieterin eines Wohnblocks am Tempelhofer Damm muss laut dem Urteil die Forderung von mehr als 4000 Euro für das Jahr 2022 nicht bezahlen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf mehrere hundert Mieter zwischen der Manfred-von-Richthofen-Straße und dem Peter-Strasser-Weg haben. Sie alle haben hohe Heizkostenforderungen von bis zu 6000 Euro pro Haushalt bekommen. Insgesamt gehe es um Beträge in sechsstelliger Höhe.
Ende 2023 hatten die immensen Nebenkostenabrechnungen von Vonovia bundesweit für Aufsehen gesorgt. Überhöhte und intransparente Nebenkostenabrechnungen verunsicherten hunderte Mieter. „Das Urteil ist ein Sieg für die Mieterinnen und Mieter“, sagte Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. „Nach jahrelangem Tauziehen ist endlich klar, dass sie die horrenden Heizkostennachforderungen nicht zahlen müssen.“
Die Heizkostenabrechnung von Vonovia enthält dem Gericht zufolge „materielle Mängel“, da der Wärmeverbrauch der Mieter am Tempelhofer Damm nicht ordnungsgemäß erfasst worden sei. Ein entsprechender Wärmemengenzähler sei erst im August 2022 eingebaut worden, für den Rest des Jahres schätzte Vonovia den Gesamtverbrauch. Eine Schätzung des Heizverbrauchs sei jedoch unzulässig, heißt es im Urteil.
Zu hohe Heizkosten in Berlin: Vonovia legt Berufung gegen Urteil ein
Ein Schätzverfahren sei dem Amtsgericht zufolge „nur dann zulässig, wenn der Verbrauch des Nutzers aufgrund eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst wurde“. Doch ein Geräteausfall lag in dem Fall nicht vor: „Fehlende Erfassungsgeräte sind nicht mit einem Geräteausfall gleichzusetzen“, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Vonovia hat Berufung eingelegt. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzverein (AMV) forderte das Unternehmen am Dienstag auf, das Urteil zu akzeptieren und die Berufung zurückzunehmen.


