Tempelhof-Schöneberg

Hunderte Berliner Haushalte betroffen: Hohe Heizkosten von Vonovia unzulässig

Für 2022 erhielten hunderte Mieter am Tempelhofer Damm Heizkostenforderungen in Höhe von Tausenden Euro von Vonovia. Nun hat ein Gericht zugunsten der Mieter entschieden.

Zu hohe Heizkosten für hunderte Mieter am Tempelhofer Damm: Vonovia hat gegen das Urteil vom Amtsgericht Kreuzberg Berufung eingelegt.
Zu hohe Heizkosten für hunderte Mieter am Tempelhofer Damm: Vonovia hat gegen das Urteil vom Amtsgericht Kreuzberg Berufung eingelegt.Jürgen Ritter/imago

Das Amtsgericht Kreuzberg hat im Rechtsstreit mit dem privaten Wohnungsunternehmen Vonovia um Heizkostennachforderungen entschieden: Die Mieterin eines Wohnblocks am Tempelhofer Damm muss laut dem Urteil die Forderung von mehr als 4000 Euro für das Jahr 2022 nicht bezahlen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf mehrere hundert Mie­te­r zwischen der Manfred-von-Richthofen-Straße und dem Peter-Strasser-Weg haben. Sie alle haben hohe Heizkostenforderungen von bis zu 6000 Euro pro Haushalt bekommen. Insgesamt gehe es um Beträge in sechsstelliger Höhe.

Ende 2023 hatten die immensen Nebenkostenabrechnungen von Vonovia bundesweit für Aufsehen gesorgt. Überhöhte und intransparente Nebenkostenabrechnungen verunsicherten hunderte Mieter. „Das Urteil ist ein Sieg für die Mieterinnen und Mieter“, sagte Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. „Nach jahrelangem Tauziehen ist endlich klar, dass sie die horrenden Heizkostennachforderungen nicht zahlen müssen.“

Die Heizkostenabrechnung von Vonovia enthält dem Gericht zufolge „materielle Mängel“, da der Wärmeverbrauch der Mieter am Tempelhofer Damm nicht ordnungsgemäß erfasst worden sei. Ein entsprechender Wärmemengenzähler sei erst im August 2022 eingebaut worden, für den Rest des Jahres schätzte Vonovia den Gesamtverbrauch. Eine Schätzung des Heizverbrauchs sei jedoch unzulässig, heißt es im Urteil.

Zu hohe Heizkosten in Berlin: Vonovia legt Berufung gegen Urteil ein

Ein Schätzverfahren sei dem Amtsgericht zufolge „nur dann zulässig, wenn der Verbrauch des Nutzers aufgrund eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst wurde“. Doch ein Geräteausfall lag in dem Fall nicht vor: „Fehlende Erfassungsgeräte sind nicht mit einem Geräteausfall gleichzusetzen“, so das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Vonovia hat Berufung eingelegt. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzverein (AMV) forderte das Unternehmen am Dienstag auf, das Urteil zu akzeptieren und die Berufung zurückzunehmen.

Die Berliner Linke kritisiert Vonovia für ihr Vorgehen: „Hohe Heizkosten haben leider System. Vonovia & Co haben die Wärmelieferung als neues Geschäftsfeld entdeckt.“ Durch Contracting und undurchsichtige Firmenkonstruktionen würden die Unternehmen große Profite machen, zulasten von Mieterinnen und Mietern, die in vielen Fällen tausende Euro für die Heizkosten zahlen sollen. „Viele Abrechnungen sind kaum nachvollziehbar“, so die Linken. „Das Urteil belegt erneut, dass sich eine genaue Prüfung lohnen kann. Häufig handelt es sich schlicht um Abzocke.“