Justiz

Geplante Sabotageakte für Russland: Deutscher zu Haftstrafe verurteilt

Das Gericht verurteilt Dieter S. wegen geheimdienstlicher Tätigkeit und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zwei weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen.

Ein Angeklagter (M.) wird zu Beginn des Prozesses in den Gerichtssaal geführt.
Ein Angeklagter (M.) wird zu Beginn des Prozesses in den Gerichtssaal geführt.Peter Kneffel/dpa

Im Prozess um die Planung von Sabotageakten gegen Bahnstrecken und die militärische Infrastruktur in Deutschland im angeblichen Auftrag Russlands hat das Oberlandesgericht München den Hauptangeklagten zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht verurteilte Dieter S. am Donnerstag wegen geheimdienstlicher Tätigkeit und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Dieter S. soll Kämpfer für prorussische Separatisten gewesen sein

Die Bundesanwaltschaft hatte für S. eine Haftstrafe von acht Jahren und acht Monaten gefordert. Neben einer Agententätigkeit und der Planung von Sabotageakten wurde S. auch vorgeworfen, als Kämpfer für prorussische Separatisten in der Ostukraine auch Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein.

Zwischen 2014 und 2016 war S. als Paramilitär in der Ostukraine Teil einer bewaffneten terroristischen Vereinigung im Kampf gegen ukrainische Streitkräfte. Den Vorwurf hatte der Mann vor Gericht zurückgewiesen: Er habe damals eine Beziehung zu einer Frau dort gehabt und sei nie in kriegerische Aktionen verwickelt gewesen. Zudem wehrte er sich gegen den Vorwurf, von Oktober 2023 bis April 2024 in Deutschland für Russland spioniert und unter anderem Brandanschläge und Sabotageaktionen gegen militärische Infrastruktur und wichtige Bahnstrecken geplant zu haben.

Neben S. waren zwei weitere Männer angeklagt. Sie erhielten Bewährungsstrafen. Für sie forderte die Bundesanwaltschaft wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit Freiheitsstrafen von einem Jahr zur Bewährung. Die Verteidiger aller drei Männer, die neben der deutschen auch die russische Staatsbürgerschaft haben, forderten hingegen Freisprüche. Den Spionagevorwurf stritten die beiden Männer im Prozess ab: Sie hätten sich lediglich scherzhaft und ironisch unterhalten. Die Bundesanwaltschaft sieht dagegen beim Hauptangeklagten einen engen Draht zu russischen Geheimdiensten.