Forderung

Gewerkschaft der Polizei: Datenbank und „Gefährderansprachen“ für Klimakleber

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält nichts von härteren Strafen gegen die Aktivisten der Letzten Generation. Stattdessen setzt sie auf präventive Maßnahmen.

Klimaaktivisten der Letzten Generation in Berlin.
Klimaaktivisten der Letzten Generation in Berlin.dpa/Oliver Berg

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält härtere Strafen für Klimaaktivisten, die sich auf Straßen festkleben oder Kunstwerke beschädigen für unnötig. Der aktuelle Strafrahmen sei ausreichend, um mit diesem Phänomen umzugehen, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Sven Hüber, am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages. Notwendig wäre es aus Sicht der Gewerkschaft dagegen, vor dem Hintergrund der Aktionen von Gruppen wie die Letzte Generation die unterschiedlichen Polizeigesetze der Länder zu harmonisieren. Vor allem beim sogenannten „Vorsorgegewahrsam“ gebe es gravierende Unterschiede, betonte Hüber.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger beispielsweise auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Polizei plant „Gefährderansprachen“ für Klimaaktivisten der Letzten Generation

Es sei zu begrüßen, dass die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen hätten, ein Lagebild zu sogenannten „Klimaklebern“ erstellen zu wollen, sagte Hüber. Im Anschluss könne eine neue polizeiliche Datenbank geschaffen werden, um beispielsweise präventive Maßnahmen oder „Gefährderansprachen“ durchführen zu können.

Anlass der Sachverständigen-Anhörung war ein Antrag der Unionsfraktion, der unter anderem Änderungen in einem Paragrafen des Strafgesetzbuches vorsieht, in dem es um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr geht. Nach den Vorstellungen von CDU und CSU sollte dieser Tatbestand „so ausgestaltet werden, dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“.