Touristen an der Ostsee müssen sich auf geschlossene Ladentüren am Sonntag einstellen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die geltenden Öffnungsregeln für Sonntage und Feiertage in touristischen Orten Mecklenburg-Vorpommerns für unwirksam erklärt. Die Entscheidung betrifft 84 Gemeinden, darunter beliebte Urlaubsziele wie die Inseln Usedom und Rügen sowie die Badeorte Boltenhagen, Kühlungsborn und Warnemünde.
Grundlage der nun beanstandeten Regelung war die Anfang 2025 eingeführte Bäder-Verordnung, die Geschäften in den betroffenen Orten erlaubt hätte, zwischen dem 15. März und 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar sonntags für jeweils sechs Stunden im Zeitfenster von 11 bis 19 Uhr zu öffnen.
Der Vorsitzende Richter Martin Redeker begründete die Entscheidung damit, dass die Verordnung zu viele Ausnahmen vom verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz vorsehe. Sowohl die zeitlichen Vorgaben als auch die Auswahl der Orte und das erlaubte Warenangebot gingen zu weit, so das Gericht.
Verdi klagte gegen Sonntagsarbeit
Angestoßen wurde das Verfahren von der Gewerkschaft Verdi, die die Öffnungszeiten wegen der damit verbundenen Sonntagsarbeit für Beschäftigte im Einzelhandel kritisiert hatte. Verdi-Fachbereichsleiter Bert Stach bezweifelt zudem, dass durch die Sonntagsöffnung tatsächlich zusätzliche Umsätze erzielt werden. Eine entsprechende Untersuchung der Zahlen habe noch gar nicht stattgefunden, so Stach.
Trotz des Urteils dürfen die Geschäfte in den betroffenen Orten vorerst weiterhin sonntags öffnen, da der Gerichtsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Die Entscheidung aus Greifswald könnte auch über die Landesgrenzen hinaus Folgen haben: In Schleswig-Holstein existiert eine ähnliche Bäderregelung, die insgesamt 95 Städte und Gemeinden nutzen könnten. Die Gewerkschaft Verdi hatte die dortige Regelung bislang lediglich als Versuch akzeptiert. Das Urteil des OVG dürfte nun auch dort die Diskussion über die Zulässigkeit solcher Sonntagsöffnungen neu entfachen.


