Reiserecht

Gericht: Urteil gegen Fluggesellschaft wegen Handgepäck-Abzocke

Oberlandesgericht gibt Klage der Verbraucherzentrale gegen spanische Billigfluggesellschaft statt. Weitere Verfahren gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir laufen noch.

Im Rechtsstreit gegen Fluggesellschaften wegen hoher Handgepäck-Gebühren haben Deutschlands Verbraucherschützer einen ersten Erfolg erzielt.
Im Rechtsstreit gegen Fluggesellschaften wegen hoher Handgepäck-Gebühren haben Deutschlands Verbraucherschützer einen ersten Erfolg erzielt.Rafiq Maqbool/AP/dpa

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat im Streit um Handgepäck-Gebühren bei Billigfliegern einen ersten juristischen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klage gegen die spanische Airline Vueling stattgegeben und es dem Unternehmen untersagt, lediglich ein kostenloses Gepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern zu erlauben und für jedes weitere Stück Aufpreise zu erheben. Das berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Handgepäck ein „unverzichtbarer Bestandteil" der Beförderung sei. Dafür dürfe kein Zuschlag verlangt werden, solange Gewicht und Abmessungen „vernünftigen Anforderungen" entsprächen. Die Beschränkung auf nur ein kleines Gepäckstück sei daher unzulässig.

Das Urteil fällt in einen politisch brisanten Moment: An diesem Montag beginnen in Brüssel neue Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten über eine Überarbeitung der europäischen Fluggastrechte. Einen ersten Vorschlag des Parlaments hatten die Regierungen bereits abgelehnt. Billigfluggesellschaften sehen durch strengere Vorgaben ihr Geschäftsmodell gefährdet, das auf günstigen Ticketpreisen basiert, während die eigentlichen Einnahmen über Zusatzgebühren – etwa für Gepäck – generiert werden.

vzbv fordert verbindliche Mindeststandards für Handgepäck

vzbv-Vorständin Ramona Popp sieht den Verband durch das Urteil gestärkt. „Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern", sagte sie. Viele Airlines verstießen dagegen, indem sie nur Taschen und Rucksäcke im Miniformat ohne Preisaufschlag zuließen. Schon wer zusätzlich eine kleine Handtasche mit in die Kabine nehmen wolle, müsse draufzahlen.

Popp forderte eine praxistaugliche Neuregelung auf EU-Ebene. „Die aktuellen Vorgaben sind zu schwammig, führen zu Chaos, Kostenfallen und zahlreichen Gerichtsverfahren", sagte sie. Konkret verlangt der vzbv, dass im Ticketpreis künftig ein kleines persönliches Gepäckstück sowie ein standardisiertes Handgepäck von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein müssen.

Neben dem nun entschiedenen Fall gegen Vueling hat der Verbraucherzentrale Bundesverband auch Klagen gegen Easyjet, Eurowings und WizzAir eingereicht. Die Urteile in diesen Verfahren stehen noch aus. Ob die Brüsseler Verhandlungen zu einheitlichen und verbindlichen Standards führen, bleibt abzuwarten – der Ausgang dürfte für Millionen Flugreisende in Europa von großer Tragweite sein.