Nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen. Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag im Berufungsprozess entschieden und den beiden Klägern jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen.
Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016. Diese seien zum Teil unzutreffend und vorverurteilend gewesen, begründete das Gericht. Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Die Vorwürfe waren jedoch in sich zusammengefallen, eine Anklage wurde 2018 nicht zugelassen.


