Im Streit um Schadenersatz nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ will das Kammergericht am Dienstag (12 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Die zuständige Zivilkammer hatte dem Land Berlin nach langen Verhandlungen in dem Berufungsverfahren einen Vergleich nahe gelegt. Darauf war die Senatsjustizverwaltung jedoch nicht eingegangen. Hintergrund des Streits ist eine Razzia im April 2016 mit Hunderten Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten in dem Bordell. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen.

