Gericht entscheidet

Razzia im Bordell „Artemis“: Steht den Betreibern Schadenersatz zu?

Die Staatsanwaltschaft Berlin sprach damals von Verbindungen zur organisierten Kriminalität, doch das bewahrheitete sich nicht. Die „Artemis“-Betreiber klagten.

Ein Zimmer im Bordell „Artemis“: Im April 2016 gab es dort eine große Razzia. 
Ein Zimmer im Bordell „Artemis“: Im April 2016 gab es dort eine große Razzia. dpa/Fabian Sommer

Im Streit um Schadenersatz nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ will das Kammergericht am Dienstag (12 Uhr) seine Entscheidung verkünden. Die zuständige Zivilkammer hatte dem Land Berlin nach langen Verhandlungen in dem Berufungsverfahren einen Vergleich nahe gelegt. Darauf war die Senatsjustizverwaltung jedoch nicht eingegangen. Hintergrund des Streits ist eine Razzia im April 2016 mit Hunderten Polizisten, Zollfahndern und Staatsanwälten in dem Bordell. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen.

Nachdem das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft Ende 2018 nicht zugelassen hatte, klagten die zwei Betreiber des Bordells. Sie fordern Schadenersatz von mindestens 200.000 Euro und verlangen eine Entschuldigung. Das Kammergericht hatte in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass seitens des Landes Fehler gemacht wurden – und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht seien. Das Gericht schlug vor, 25.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen – statt Schadenersatz an die Bordellbetreiber zu leisten.