Bundesregierung

Fußballweltmeisterschaft 2026: Lockerung Lärmschutz für Public Viewing beschlossen

WM in den USA, Kanada und Mexiko. Kabinett beschließt Verordnung für Nachtspiele – und bringt Recht auf Reparatur auf den Weg.

Die Bundesregierung hat Regeln für das Public Viewing bei der Fußballweltmeisterschaft beschlossen.
Die Bundesregierung hat Regeln für das Public Viewing bei der Fußballweltmeisterschaft beschlossen.Daniel Bockwoldt

Die Bundesregierung hat eine Verordnung verabschiedet, die das gemeinsame Fußballschauen auf öffentlichen Plätzen während der Weltmeisterschaft 2026 erleichtern soll. Kern der Regelung ist eine Lockerung der geltenden Lärmschutzvorschriften für die Dauer des Turniers. Der Grund: Da die WM vom 11. Juni bis 19. Juli in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen wird, fallen zahlreiche Partien wegen der Zeitverschiebung in die deutschen Abend- und Nachtstunden. Ohne eine Anpassung der Lärmschutzregeln wäre ein Public Viewing zu diesen Zeiten vielerorts kaum möglich.

Die Verordnung schafft damit den rechtlichen Rahmen, damit Kommunen und Veranstalter Großbildleinwände auch spätabends betreiben können, ohne gegen bestehende Lärmschutzauflagen zu verstoßen.

Kabinett bringt auch Recht auf Reparatur voran

Neben der Public-Viewing-Verordnung hat das Kabinett einen Gesetzentwurf für ein sogenanntes „Recht auf Reparatur" beschlossen. Ziel des Vorhabens ist es, Verbraucher dazu zu bewegen, defekte Geräte häufiger instand setzen zu lassen, anstatt sie zu entsorgen und durch Neuware zu ersetzen. Hersteller sollen künftig dazu verpflichtet werden, Reparaturen zu einem angemessenen Preis anzubieten. Damit will die Bundesregierung sowohl den Verbraucherschutz stärken als auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten.