Justiz

Zukünftige Verfassungsrichterin im Fokus: Sie tritt für AfD-Verbot und Impfpflicht ein

Die SPD nominiert zwei Frauen für das Amt der Verfassungsrichterin. Die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf sorgt jedoch für einige Diskussionen.

Frauke Brosius-Gersdorf ist von der SPD als Verfassungsrichterin nominiert.
Frauke Brosius-Gersdorf ist von der SPD als Verfassungsrichterin nominiert.Future Image/imago

Die SPD hat zwei Kandidaten für die kommende Woche geplante Wahl der Bundesverfassungsrichter vorgeschlagen. Bei ihnen handelt es sich um die Professorinnen für Staatsrecht, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold.

Die Union bestätigte zuletzt, dass der Richter Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht vorgeschlagen werden soll. Doch vor allem die Wahl von Brosius-Gersdorf sorgt in den sozialen Medien für Diskussionen.

Brosius-Gersdorf: Impfpflicht verstößt nicht gegen Grundgesetz

Während der Corona-Pandemie wurde in der Bundesrepublik heftig über eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung diskutiert. Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam argumentierte dabei in einem Papier, das dies nicht gegen das Grundgesetz verstoße. „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht“, hieß es darin weiter. Verschiedene Initiativen zu einer Corona-Impfpflicht fielen im Bundestag im Jahr 2022 durch.

Für weitere Diskussionen sorgt auch eine Aussage der Professorin in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. Dort sagte sie zu einem möglichen AfD-Verbot: Ein Verbotsverfahren sei ein „ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie“. Zu bedenken gab sie, „dass damit nicht die Anhängerschaft beseitigt“ werden könne.

Die CDU-Politikerin Saskia Ludwig, die im Bundestag sitzt, bezeichnete Brosius-Gersdorf auf der Plattform X als „unwählbar“. In der vergangenen Legislaturperiode scheiterte die Nominierung der Union von Richter Robert Seegmüller am Widerstand der Grünen, denen Segmüller als zu konservativ galt. Zudem wird die Linke für die nötige Zweidrittelmehrheit zur Richterwahl gebraucht, wenn Union und SPD sich nicht auf Stimmen der AfD stützen wollen

Die insgesamt 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden eigentlich je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Wenn die Neuwahl zwei Monate nicht zustande kommt, kann das Gericht eigene Personalvorschläge machen. So kam es zu dem Votum vom Mai. Mit der Vorschlagsliste begann eine Drei-Monats-Frist. Wenn danach noch immer kein Nachfolger gewählt wurde, kann das Wahlrecht an den Bundesrat übergehen. (mit dpa)