Diskriminierung

Nach antisemitischem Angriff: Klage eines Studenten gegen FU Berlin abgewiesen

Das Verwaltungsgericht weist die Klage eines jüdischen Studenten wegen mangelnder Antisemitismus-Bekämpfung vonseiten der FU ab. Doch der Fall könnte weitergehen.

Lahav Shapira (r.) scheitert zunächst mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Lahav Shapira (r.) scheitert zunächst mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht.Elisa Schu/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin abgewiesen. Der 32-Jährige warf der Hochschule vor, nicht ausreichend gegen antisemitische Diskriminierung auf dem Campus vorzugehen. Die Richter der 12. Kammer urteilten am Montag, dass das Berliner Hochschulgesetz zwar Universitäten verpflichte, Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen – dieser Auftrag aber kein einklagbares individuelles Recht für einzelne Studierende begründe.

Shapira berief sich auf Paragraph 5b des Berliner Hochschulgesetzes und argumentierte, an der FU Berlin habe sich über einen längeren Zeitraum ein antisemitisches Klima entwickelt. Er verwies auf Beleidigungen, Behinderungen beim Zugang zu universitären Einrichtungen sowie Vorfälle nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. In der Folge kam es auf dem Gelände der FU zu Raumbesetzungen und körperlichen Auseinandersetzungen.

Schwerer Angriff außerhalb des Campus

Im Februar 2024 wurde Shapira bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte - außerhalb des FU-Geländes - von einem Kommilitonen angegriffen und schwer verletzt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Angreifer im April 2025 wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft und bewertete die Tat als „antisemitischen Gewaltexzess“. Derzeit verhandelt das Landgericht Berlin über die Berufung des Verurteilten.

Die Verwaltungsklage richtete sich jedoch nicht gegen den Angreifer, sondern gegen die Universität, die laut Shapira durch mangelnde Maßnahmen ein feindliches Umfeld begünstigt habe.

Gericht verweist auf andere Rechtswege

Das Verwaltungsgericht wies die Klage aus formellen Gründen als unzulässig ab. Die gesetzliche Bestimmung enthalte lediglich einen „objektiv-rechtlichen Auftrag“ an die Hochschulen, so das Gericht. Gegen konkretes rechtswidriges Handeln stünden Shapira andere Rechtswege offen, etwa über das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Versammlungsgesetz.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der Fall könnte eine Grundsatzentscheidung darüber herbeiführen, ob Studenten aus dem Hochschulgesetz einen individuellen Anspruch auf ein diskriminierungsfreies Studienumfeld ableiten können.