Die Berliner Polizei will auch künftig einschreiten, wenn die umstrittene propalästinensische Parole „From the river to the Sea, Palestine will be free“ gerufen wird, trotz unterschiedlicher rechtlicher Einschätzungen. Der Slogan fordert ein freies Palästina auf dem Gebiet zwischen dem Jordanfluss und dem Mittelmeer. Also dort, wo sich heute der Staat Israel befindet.
Da die Staatsanwaltschaft von der Strafbarkeit des Slogans ausgehe, müsse die Polizei die Personalien aufnehmen, damit später eine rechtliche Bewertung der Situation überhaupt möglich sei, erklärte Behördensprecherin Anja Dierschke. „Beim Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat sind wir verpflichtet, diese zu verfolgen und deren Fortsetzung zu verhindern.“
Keine klare gerichtliche Linie
Angesichts unterschiedlicher Urteile Berliner Gerichte zur Strafbarkeit der Parole, die das Existenzrecht Israels infrage stellt, herrscht bei der Polizei Unsicherheit. Mit Blick auf die Vielzahl von Demonstrationen in der Hauptstadt im Kontext des Nahost-Konflikts sei für die Einsatzkräfte aber Handlungssicherheit wichtig, so Dierschke.
Vor wenigen Tagen musste sich die bekannte Berliner Aktivistin Yasemin Acar vor Gericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer Demonstration einen mutmaßlichen Hamas-Slogan gerufen zu haben. Das Gericht sah darin jedoch keine strafbare Handlung und wertete den Ausruf nicht als Unterstützung der Hamas. Für die Polizei bedeutet das, weiterhin mit einer rechtlichen Grauzone umgehen zu müssen – keine leichte Aufgabe angesichts der Vielzahl an Demonstrationen, die seit dem Hamas-Massaker im Oktober 2023 stattgefunden haben.


