Die Staatsanwaltschaft Palma de Mallorca hat beantragt, das Verfahren gegen den Schauspieler Christian Ulmen an die deutschen Behörden abzugeben. Das geht aus einer presserechtlichen Mitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann hervor, die Ulmen vertritt.
Die spanische Staatsanwaltschaft komme „zu dem klaren Ergebnis, dass sie für keinen der von der Anzeige erfassten Sachverhalte zuständig ist“, heißt es in dem Schreiben. Sie habe daher beantragt, die fehlende Zuständigkeit formell festzustellen und das Verfahren nach Deutschland abzugeben. Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, Ulmens Ex-Frau, hatte diesen zunächst auf Mallorca angezeigt.
Einen Vorfall aus dem Jahr 2023 in Palma, der mit der Festnahme beider Eheleute endete, habe das zuständige Gericht bereits eingestellt. Den weiteren angezeigten Sachverhalten, die sich in Spanien zugetragen haben sollen, bescheinige die Behörde „keinerlei hinreichende strafrechtliche Relevanz“. Die übrigen Vorwürfe fielen ausschließlich in die Zuständigkeit deutscher Behörden.
Bericht widerspricht Aussagen von Ulmens Anwälten
Am Montagabend hatte zudem der Spiegel berichtet, das zuständige Bezirksgericht in Palma de Mallorca habe einer früheren Darstellung der Ulmen-Anwälte von Schertz Bergmann widersprochen. Diese hatten bereits vergangene Woche behauptet, das Verfahren auf Mallorca sei ausgesetzt, weil Fernandes nicht die erforderliche Erklärung vor einem spanischen Notar abgegeben hätte.
Eine Sprecherin des Gerichts sagte laut Spiegel-Bericht hingegen, der einzige Grund für die Aussetzung des Verfahrens sei gewesen, dass die ermittelnde Richterin noch nicht entschieden habe, „ob die Ermittlungen in Spanien oder in Deutschland durchgeführt werden sollen“.
Ermittlungen in Deutschland wegen Nachstellung laufen
Collien Fernandes erhob Mitte März schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann. Sie wirft Ulmen vor, über rund zehn Jahre gefälschte Profile in ihrem Namen betrieben und darüber pornografisches Material verschickt zu haben. Ulmen soll ihr dies an Weihnachten 2024 gestanden haben. Seine Anwälte wiesen die Vorwürfe zurück und sprachen von „unzulässiger Verdachtsberichterstattung“.


