Mecklenburg-Vorpommern

Neue Entwicklung im Fall Fabian: Polizei durchsucht erneut Fundort

Im Fall Fabian aus Güstrow ermittelt die Polizei weiterhin intensiv. Nun sind Einsatzkräfte erneut am Leichenfundort.

Polizisten durchkämmen das Areal im weiten Umkreis vom Fundort, wo am Vortag Fabians Leiche gefunden wurde
Polizisten durchkämmen das Areal im weiten Umkreis vom Fundort, wo am Vortag Fabians Leiche gefunden wurdeBernd Wüstneck/dpa

Im Fall Fabian haben Polizisten am Donnerstag erneut den Fundort der Leiche des Jungen untersucht. Wie T-Online berichtete, unternehmen Polizei und Staatsanwaltschaft einen weiteren Anlauf, wichtige Beweisgegenstände zu finden.

Der Fall sorgte für bundesweite Schlagzeilen. Am 10. Oktober verschwand der achtjährige Junge. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels bei Klein Upahl rund 15 Kilometer südlich von Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) gefunden.

Polizei: „Sind auf der Suche nach mehreren Bezugsgegenständen“

Die Staatsanwaltschaft teilte bislang nur mit, dass Fabian vermutlich schon am Tag seines Verschwindens getötet wurde. Später sei offenbar versucht worden, die Leiche zu verbrennen, um Spuren zu vernichten. Auch in der Sendung „Aktenzeichen XY… Ungelöst“ wurde der Fall Fabian thematisiert.

Insgesamt 22 Beamte verschiedener Ermittlungsbehörden seien im Einsatz. Auch Mitarbeiter der technischen Einsatzeinheit der Landesbereitschaftspolizei von Mecklenburg-Vorpommern. Sie suchen das Gelände mit Metalldetektoren ab. Gegenüber T-Online sagte der Staatsanwaltschaft: „Wir sind auf der Suche nach mehreren Bezugsgegenständen zur Tat.“ Was genau damit gemeint ist, ist unklar.

Eine Beschuldigte, bei der es sich um die Ex-Freundin von Fabians Vater handeln soll, war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Am Mittwoch hatte das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl gegen sie bestätigt. Es bestehe weiterhin dringender Tatverdacht, hieß es.

Nach Ansicht des Verteidigers der Beschuldigten rechtfertigten die von den Ermittlern bislang vorgelegten Indizien hingegen keine Untersuchungshaft. Er kündigte daher an, Beschwerde beim Landgericht Rostock einzulegen.