Kriminalität

Fake-Handwerker ergaunern halbe Million Euro: Hilfe von Mitarbeiter der Senatsverwaltung

Mit falschen Rechnungen sollen zwei Männer jeweils in mehreren Fällen um große Summen Geld betrogen haben. Sie erhielten dabei Unterstützung eines ehemaligen Mitarbeiters der Senatsverwaltung.

Zwei Männer sollen mit fingierten Handwerkerrechungen mehr als eine halbe Million Euro eingenommen haben.
Zwei Männer sollen mit fingierten Handwerkerrechungen mehr als eine halbe Million Euro eingenommen haben.Laura Ludwig/dpa

Zwei Männer, die mit fingierten Handwerkerrechnung mehr als eine halbe Million Euro eingenommen haben sollen, sind von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betrugs angeklagt worden. Die Männer im Alter von 71 und 46 Jahren sollen jeder für sich, aber gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gehandelt haben. Die Anklage ist konkret wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue und Bestechung erhoben. Dem 46-Jährigen wird zudem Subventionsbetrug vorgeworfen, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit.

Demnach soll der heute 71-Jährige zwischen 2018 und 2020 in 68 Fällen Rechnungen über angeblich erbrachte Leistungen in Höhe von insgesamt rund 364.000 Euro eingereicht haben. Die abgerechneten Arbeiten, zu denen etwa Gartenbau-, Abbruch- oder Entsorgungsleistungen gehören, wurden allerdings wohl nie erbracht. Einen Teil der Gelder davon soll der Mann laut Staatsanwaltschaft für sich behalten, den Rest an den Amtsrat weitergeleitet haben.

Im Fall des 46-Jährigen geht es um 31 Fälle von Rechnungen für angebliche Instandsetzungs-, Montage- und Abbrucharbeiten. Diese sollen sich auf eine gesamte Summe von rund 142.000 Euro belaufen haben. Das Geld soll er in Gänze für sich behalten haben, aber dem verstorbenen Senatsverwaltungs-Mitarbeiter in vier Fällen finanzielle Vorteile gewährleistet haben. Ihm wird außerdem vorgeworfen, im Mai 2020 Corona-Soforthilfen bei der Investitionsbank Berlin unter Vorspiegelung eines Liquiditätsengpasses beantragt haben. Tatsächlich soll er aber zu diesem Zeitpunkt über erhebliche Einkünfte und Rücklagen verfügt haben.

Bekanntgeworden sind die Fälle erst nach dem Tod des Amtsrats im Juli 2020, durch eine interne Prüfung der Senatsverwaltung