Der Bundestag hat am Mittwoch ein Gesetz zur schärferen Bekämpfung von Sprengstoffkriminalität verabschiedet. Wie aus der Beschlussempfehlung des Innenausschusses hervorgeht, votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD für den Entwurf der Bundesregierung. Die Grünen stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Das neue Gesetz soll vor allem der Eindämmung organisierter Kriminalität und bandenmäßiger Sprengstoffdelikte dienen – insbesondere im Zusammenhang mit der Sprengung von Geldautomaten.
Kern der Reform ist ein neuer Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz für „bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“. Außerdem wird der Straftatenkatalog der Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung erweitert, um Ermittlungen zu erleichtern. Künftig ist auch der Versuch bestimmter Delikte nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Zudem wird Paragraf 308 des Strafgesetzbuchs angepasst: Die neue Fassung soll das Unrecht von Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstählen – etwa beim Sprengen von Geldautomaten – angemessen erfassen.
Geldautomaten-Sprengungen nehmen stark zu
Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderung mit einem deutlichen Anstieg der Fälle von Sprengstoffdelikten. In den vergangenen zehn Jahren habe sich die Zahl der missbräuchlichen Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe mehr als verdoppelt. Besonders betroffen sei der Bereich der Geldautomaten-Sprengungen, die von 2021 auf 2022 um 26,5 Prozent zugenommen hätten. Nach Einschätzung des Innenministeriums bildet die bisherige Strafvorschrift das spezifische Unrecht solcher Taten bislang nicht ausreichend ab.
