Der Ausgang der Europawahl wird die Gesetzgebung auf dem Kontinent für die kommenden fünf Jahre bestimmen. Zwischen 6. und 9. Juni wählen Bürgerinnen und Bürger aus allen 27 EU-Ländern die Abgeordneten, die sie im Europäischen Parlament repräsentieren sollen.
Europawahl 2024: Wer darf wählen?
Rund 360 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedstaaten dürfen bestimmen, von welchen Politikern oder Politikerinnen sie in den nächsten fünf Jahren vertreten werden. In Deutschland können rund 65 Millionen Wahlberechtigte am Sonntag (9. Juni) im Wahllokal einer Partei oder politischen Vereinigung ihre Stimme geben. Auch per Briefwahl war das möglich. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine einzelnen Wahlkreise.
Um wählen zu dürfen, muss man hierzulande mindestens 16 Jahre alt sein. Anders als in Deutschland gibt es in Belgien, Bulgarien, Luxemburg, Griechenland und Zypern eine Wahlpflicht. Diese gilt auch für Deutsche, die in einem dieser Staaten zur Abstimmung zugelassen sind.
Wer steht zur Wahl?
Wahlberechtigte in Deutschland können nur eine der 35 nationalen Parteien und politischen Vereinigungen wählen. Davon treten 33 in allen Bundesländern an. Die CSU geht nur in Bayern ins Rennen, ihre Schwesterpartei CDU stattdessen in den anderen 15 Ländern. Die Parteien haben in der Regel auch Spitzenkandidaten aufgestellt, bei der CDU ist das die derzeitige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und bei der SPD die frühere Bundesministerin Katarina Barley.
Auch deutsche Kleinstparteien haben eine Chance auf den Einzug ins EU-Parlament, denn sie müssen bei dieser Wahl keine vorgegebene Prozenthürde erreichen. Die Wahlverfahren variieren je nach Land, prinzipiell gilt aber: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie am Ende im Parlament.

Was sind die anderen EU-Organe?
Das EU-Parlament ist einer der zentralen Gesetzgeber in Europa. Daneben gibt es den Rat der EU-Staaten. Die Staaten tagen fast ständig auf Ebene ihrer Botschafter, regelmäßig auf Ebene der Fachminister (Ministerrat) und etwa alle drei Monate bei den EU-Gipfeln der Staats- und Regierungschefs. Den Ratsvorsitz übernimmt jedes halbe Jahr ein anderes EU-Mitglied: Auf Belgien folgt in der zweiten Jahreshälfte 2024 Ungarn.
Die EU-Kommission wiederum ist eine Art Kabinett mit jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin aus jedem Mitgliedstaat. Deutschland wird dort in der aktuellen Legislatur von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen repräsentiert. Die Kommission schlägt Gesetze vor und überwacht deren Einhaltung in den Mitgliedstaaten.
Wo tagt das Europaparlament?
Im Schnitt ein Mal pro Monat reisen die mehr als 700 Abgeordneten, ihre Mitarbeiter sowie Journalisten nach Straßburg: Dort hat das Europäische Parlament seinen Hauptsitz, an dem in der Regel das Plenum tagt. Den Großteil der Zeit arbeiten die Abgeordneten in Brüssel.
Immer wieder gibt es Bestrebungen, den kostspieligen „Wanderzirkus“ zu stoppen und die Arbeit des Parlaments vollständig in die belgische Hauptstadt zu verlegen. Dort haben auch die Europäische Kommission und der Rat der Mitgliedstaaten ihren Hauptsitz. Einer Änderung müsste Frankreich zustimmen, es will den Standort Straßburg jedoch nicht aufgeben.
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Wer sitzt im Europaparlament?
Im EU-Parlament kommen die gewählten Abgeordneten aus allen EU-Ländern zusammen. Sie sollen die Interessen der mehr als 450 Millionen Menschen in Europa vertreten. Nach dieser Wahl dürfen 720 Abgeordnete Platz nehmen – 15 mehr als zuletzt.
Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes EU-Land mit 96 Abgeordneten den größten Block, die wenigsten haben Zypern, Luxemburg und Malta mit jeweils 6. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl sind die Deutschen unterrepräsentiert, weil jede und jeder Abgeordnete mehr Menschen vertritt als ihre Kollegen und Kolleginnen aus einem kleineren Land. Im Parlament haben die Stimmen der Abgeordneten dasselbe Gewicht - ganz gleich, wie viele Einwohner ihres Landes sie vertreten.
Wie organisieren sich die EU-Politiker?
Die meisten EU-Abgeordneten verteilen sich mit politisch Gleichgesinnten auf Fraktionen – aktuell gibt es sieben. Eine Fraktion muss mindestens 23 Parlamentarier aus wenigstens sieben EU-Staaten vereinen. Fraktionen haben verschiedene Vorteile: Sie haben ein gewichtiges Wort bei der Aufstellung der Tagesordnung, ihre Mitglieder haben mehr Redezeit in Debatten und auch höhere finanzielle Mittel. Parlamentarier können aber auch fraktionslos bleiben.
Für die konkrete parlamentarische Arbeit gibt es Ausschüsse und Unterausschüsse. Dort kommen Fachpolitiker der verschiedenen Fraktionen zusammen und verhandeln über die jeweiligen Themengebiete wie Auswärtige Angelegenheiten, Haushalt, Wirtschaft und Währung, Verkehr oder Bildung.
Über welche EU-Gesetze entscheiden die Abgeordneten?
Die große Mehrheit der Gesetze auf EU-Ebene wird gemeinsam im Parlament und im Rat der 27 Mitgliedstaaten ausgehandelt. Die Abgeordneten können zudem Änderungen an den Vorschlägen einbringen oder ein Gesetz kippen, wie kürzlich eine Richtlinie zum Abbau von Pestiziden. In vielen Fällen setzte sich das Parlament zuletzt für schärfere Regeln ein, etwa bei Feinstaubgrenzwerten oder dem Lieferkettengesetz, das Unternehmen für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung haftbar macht.
Ein Mitspracherecht haben die Abgeordneten unter anderem in der Verkehrs-, Umwelt- und Landwirtschaftspolitik, aber auch in den Bereichen Energie, Migration und Handel. Das Parlament billigt zudem den EU-Haushalt. Größtenteils ausgenommen sind hingegen die Außen- und Verteidigungspolitik.
Wie laufen Gesetzesverhandlungen?
Für jeden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird im zuständigen Parlamentsausschuss ein Team aus sogenannten Berichterstattern gebildet, das die Verhandlungen führt. Sie schlagen mögliche Änderungen vor und sollen eine mehrheitsfähige Position im Parlament finden.
Wenn sich auch die 27 EU-Länder auf eine gemeinsame Position geeinigt haben, handeln die Berichterstatter in den sogenannten Trilog-Verhandlungen – häufig bis tief in Nacht – einen Kompromiss mit den Mitgliedstaaten aus. Diese Einigung muss vom Parlament wiederum bestätigt werden.
Was bewirkt eine Entschließung des EU-Parlaments?
Anders als der Bundestag hat das Europaparlament kein Initiativrecht, kann also selbst keine Gesetze vorschlagen. Die Abgeordneten können die EU-Kommission jedoch mit einer sogenannten Entschließung zu einem Vorschlag auffordern. Die Abgeordneten nehmen zudem regelmäßig Stellung zu außenpolitischen Themen wie dem russischen Angriff auf die Ukraine oder der Situation der Frauen im Iran. Bindend sind die Entschließungen allerdings nicht.
Wie kontrolliert das Parlament die EU-Kommission?
Ursula von der Leyen (CDU) will für weitere fünf Jahre an der Spitze der mächtigen EU-Kommission bleiben, und dafür braucht sie die Zustimmung des Parlaments. Das Vorschlagsrecht haben zwar die EU-Staats- und Regierungschefs, die Abgeordneten müssen ihn aber mit absoluter Mehrheit bestätigen. Alle Kommissare müssen sich zudem einer Anhörung stellen. Im Anschluss muss das Parlament der neuen Kommission im Ganzen zustimmen.
Das Parlament kann die Kommission zudem mit einem Misstrauensvotum abwählen. Bislang war allerdings keiner der fünf vorgebrachten Misstrauensanträge in der Geschichte des Parlaments erfolgreich. 1999 trat die Kommission unmittelbar vor einem solchen Votum zurück.
Wie geht es nach der Europawahl weiter?
Die neugewählten Abgeordneten werden in der Regel Fraktionen bilden, die dann zur ersten Plenarsitzung am 16. Juli feststehen. An diesem Tag beginnt die neue Legislaturperiode. Nach der konstituierenden Sitzung werden die Ausschüsse ihre ersten Sitzungen abhalten, um ihre jeweiligen Vorsitzenden zu wählen.
Nach der EU-Wahl wird es auch eine neue Kommission geben. Und bei der hat das EU-Parlament auch eine gewisse Mitsprache. Zunächst werden die EU-Staats- und Regierungschefs Verhandlungen beginnen, wer künftig die EU-Kommission führen soll. Bei der Besetzung dieses Postens haben sie offiziell das Vorschlagsrecht, das Parlament muss anschließend mehrheitlich zustimmen.
Danach wird das Parlament auch die Vorschläge für die Kommissionsmitglieder genau unter die Lupe nehmen. Der Prozess wird bis Herbst dauern, dann müssen die Abgeordneten entscheiden, ob sie der Zusammensetzung der Kommission als Ganzes zustimmen.
- 9. Juni: Die viertägigen Europawahlen enden mit den Abstimmungen in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten. Noch am Wahlabend wollen sich die Fraktionsspitzen der großen europäischen Parteiengruppen in Brüssel äußern sowie ihre Spitzenkandidaten.
- 17. Juni: Die europäischen Staats- und Regierungschefs treffen sich in Brüssel zu einem informellen Abendessen. Dabei ist eine erste Debatte über das Wahlergebnis und die Vergabe der europäischen Spitzenposten geplant.
- 27. bis 28. Juni: Brüssel: Die Staats- und Regierungschefs entscheiden bei ihrem regulären Gipfel über die Frage, ob sie von der Leyen dem Europaparlament für weitere fünf Jahre als EU-Kommissionschefin vorschlagen wollen. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit nötig – also mindestens 15 Mitgliedsländer, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen.
Daneben geht es bei dem Gipfel um drei weitere Spitzenposten: den EU-Ratspräsidenten, den Hohen Beauftragten für die Außen- und Sicherheitspolitik und den Parlamentspräsidenten. Ratspräsident Charles Michel aus Belgien und der Außenbeauftragte Josep Borrell aus Spanien scheiden aus, Parlamentspräsidentin Roberta Metsola aus Malta könnte eine zweite Amtszeit erhalten. - 3. Juli: Bis zu diesem Datum bilden die Parteien im Europaparlament ihre Fraktionen und bestimmen die neuen Vorsitzenden der Parlamentsgruppen.
- 16. bis 19. Juli: Straßburg: Das neu gewählte Europaparlament kommt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Hier könnte Parlamentspräsidentin Metsola bestätigt werden.
- 16. bis 19. September: Straßburg: Das Europaparlament stimmt über von der Leyens Verbleib an der Kommissionsspitze ab. Sie benötigt eine absolute Mehrheit von 361 der 720 Abgeordneten. Einige Parlamentarier rechnen schon im Juli mit diesem Schritt.
- Oktober/November: Die EU-Parlamentsausschüsse hören die künftigen EU-Kommissarinnen und
-kommissare an. Jedes Mitgliedsland schlägt eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. - 17./18. Oktober: Brüssel: Herbstgipfel der EU-Staats- und Regierungschefs.
- 25. bis 28. November: Straßburg: Das EU-Parlament stimmt voraussichtlich über die neue EU-Kommission als Ganzes ab. Die designierte Kommissionspräsidentin von der Leyen – oder ein möglicher Nachfolger – hält ihre oder seine erste Rede vor den Abgeordneten.
- 1. Dezember: Brüssel: Die neue EU-Kommission nimmt ihre Arbeit auf.






