Nahverkehr

EuGH kippt Deckel für Schienenmaut: Ticketpreise könnten steigen, Verbindungen wegfallen

Der EuGH kippt die deutsche Trassenpreisbremse. Nahverkehrsunternehmen stehen vor Milliardenmehrkosten. Was auf Fahrgäste zukommen könnte.

Dem Schienen-Nahverkehr drohen hohe Mehrkosten, die zur Streichung von Verbindungen führen könnten.
Dem Schienen-Nahverkehr drohen hohe Mehrkosten, die zur Streichung von Verbindungen führen könnten.Soeren Stache/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden, dass deutsche Regelung zur Begrenzung der Trassenpreise im Nah- und Regionalverkehr gegen EU-Recht verstößt. Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen damit laut dem Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe – mit möglichen Folgen für Fahrgäste: Weniger Verbindungen und teurere Tickets.

Trassenpreise – auch Schienenmaut genannt – sind Gebühren, die Eisenbahnunternehmen an den Netzbetreiber DB InfraGo zahlen müssen, wenn sie das über 33.000 Kilometer lange deutsche Schienennetz nutzen.

Die Höhe der Entgelte muss von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. In den vergangenen Jahren hatte die Behörde die beantragten Preise für den Nahverkehr gedeckelt und stattdessen den Fern- und Güterverkehr stärker belastet, um den Nahverkehr planbar und bezahlbar zu halten.

Dagegen klagten die Deutsche-Bahn-Töchter DB InfraGo und DB RegioNetz vor dem Verwaltungsgericht Köln, das den Fall dem EuGH vorlegte. Nach einer EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums müssen Infrastrukturbetreiber in ihren Preisentscheidungen unabhängig bleiben. Genau das sei bei den deutschen Vorschriften nicht gewährleistet, urteilten die Richterinnen und Richter. Die Rolle der Betreiber beschränke sich darauf, eine mathematische Formel anzuwenden, ohne eigenen Gestaltungsspielraum zu haben.

Zugverbindungen könnten ab Dezember gestrichen werden

BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann betonte, dass am Tag des Urteils „nirgendwo Züge stillstehen“ würden. Es gehe aber um erhebliche Summen. Auswirkungen wie gestrichene Verbindungen drohten frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember. Möglicherweise könnten die Mehrkosten sogar rückwirkend für mehrere Jahre anfallen.

Das Verwaltungsgericht Köln muss nun auf Grundlage der EuGH-Auslegung über den konkreten Fall entscheiden. Die Politik steht vor der Aufgabe, neue Lösungen zu finden, um den Nahverkehr auf der Schiene bezahlbar zu halten, ohne gegen europäisches Recht zu verstoßen.