Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass nationale Regelungen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten grundsätzlich ausschließen, gegen EU-Recht verstoßen, wie unter anderem Reuters berichtet. Transpersonen haben demnach einen Anspruch darauf, ihre Dokumente an ihre gelebte Geschlechtsidentität anpassen zu lassen.
Hintergrund des Verfahrens ist der Fall einer bulgarischen Staatsbürgerin, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Die Frau lebt in Italien, wo sie eine Hormontherapie begann und seither als Frau lebt. Sowohl ärztliche Gutachten als auch gerichtliche Feststellungen bestätigten ihre weibliche Identität. Dennoch lehnte Bulgarien ihren Antrag auf Änderung der Geburtsurkunde ab.
EuGH: Regeln zu Ausweisdokumenten müssen EU-Recht beachten
Das bulgarische Oberste Kassationsgericht hatte die nationalen Vorschriften so ausgelegt, dass sich der Begriff „Geschlecht“ ausschließlich auf die biologische Bedeutung beziehe. Eine Änderung des Geschlechts, des Namens oder der Identifikationsnummer sei daher nicht möglich. Da das Gericht jedoch Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Auslegung mit dem EU-Recht hatte, legte es den Fall dem EuGH vor.
Der EuGH stellte in seinem Urteil klar, dass die Ausstellung von Ausweisdokumenten zwar in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten falle. Eine Diskrepanz zwischen der Geschlechtsidentität einer Person und ihrem Ausweis könne jedoch etwa bei Routinekontrollen oder Reisen zu „erheblichen Unannehmlichkeiten“ führen und so das Recht auf Freizügigkeit einschränken.
Das Urteil reiht sich in eine bestehende Rechtsprechung ein: Bereits im Oktober 2024 hatte der EuGH in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine geänderte Geschlechtsidentität in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. In Deutschland gilt seit Ende 2024 das Selbstbestimmungsgesetz, das es ermöglicht, den Geschlechtseintrag direkt beim Standesamt ändern zu lassen.
Über den konkreten Fall der bulgarischen Transfrau entscheidet nun das zuständige Gericht in Bulgarien. Es ist dabei verpflichtet, das Urteil des EuGH zu berücksichtigen. (mit AFP)


