Migration

EuGH erschwert Einstufung sicherer Herkunftsländer in Asylverfahren

Der Europäische Gerichtshof erschwert die Einstufung sicherer Herkunftsländer. EU-Staaten dürfen nur noch Länder benennen, in denen die gesamte Bevölkerung nachweislich sicher ist.

ARCHIV - Migranten gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt.
ARCHIV - Migranten gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt.Patrick Pleul/dpa

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit einem Urteil die Hürden für die Einstufung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten deutlich erhöht. EU-Mitgliedstaaten dürfen solche Länderlisten künftig nur erstellen, wenn sie ihre Einschätzungen transparent und überprüfbar begründen. Zudem gilt: Ein Staat darf nur dann als sicher gelten, wenn die gesamte Bevölkerung – einschließlich schutzbedürftiger Gruppen – dort tatsächlich sicher ist. Das Urteil betrifft auch Deutschlands Praxis und bringt insbesondere das sogenannte Albanien-Modell der italienischen Regierung ins Wanken.

EuGH: Keine Pauschalbewertungen – Schutz für Minderheiten

In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fordern die Richterinnen und Richter in Luxemburg, dass Asylschnellverfahren auf Basis sicherer Herkunftsstaaten nur dann zulässig sind, wenn die zugrunde liegende Ländereinschätzung prüfbaren Quellen folgt. Zudem dürfen Mitgliedstaaten – zumindest bis zum Inkrafttreten der geplanten EU-Asylreform – keine Staaten als sicher einstufen, in denen etwa homosexuelle Menschen oder andere Gruppen nicht vor Verfolgung geschützt sind.

Italiens Albanien-Modell im Fokus des Verfahrens

Anlass des Verfahrens war eine Vorlage eines italienischen Gerichts im Fall zweier Geflüchteter aus Bangladesch, deren Asylanträge mit Verweis auf die Einstufung ihres Herkunftslandes als sicher abgelehnt worden waren. Beide Männer waren im Rahmen des „Albanien-Modells“ in Lager auf albanischem Staatsgebiet gebracht worden. Das Modell sieht vor, dass Italien Asylanträge von allein reisenden Männern, die auf dem Mittelmeer gerettet wurden und aus sicheren Herkunftsstaaten stammen, in Schnellverfahren außerhalb der EU prüft.

Italien hatte dafür ein Abkommen mit Albanien geschlossen und plante die Einrichtung zweier Zentren in Dërmi und Gjader. Das Prestigeprojekt der rechtsnationalen Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni stieß jedoch auf juristischen Widerstand in Italien. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation ActionAid und der Universität Bari waren die Lager im Jahr 2024 nur an fünf Tagen in Betrieb – bei hohen Kosten und ohne dauerhaft tragfähige Struktur.

Italiens Premierministerin Giorgia Meloni verteidigt das umstrittene Albanien-Modell – der EuGH stellt nun hohe Anforderungen an die rechtliche Grundlage solcher Schnellverfahren.
Italiens Premierministerin Giorgia Meloni verteidigt das umstrittene Albanien-Modell – der EuGH stellt nun hohe Anforderungen an die rechtliche Grundlage solcher Schnellverfahren.Domenico Cippitelli/imago

Folgen auch für Deutschland

Die Auswirkungen des Urteils reichen über Italien hinaus. Pauline Endres de Oliveira, Professorin für Migrationsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, erklärte, dass das Urteil auch für Deutschland wegweisend sei. „Die europäischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier“, sagte sie. Die deutsche Liste umfasst neben EU-Staaten auch Albanien, Georgien, Ghana, Moldau, Senegal und die Westbalkanländer.

Ob das Urteil das italienische Modell dauerhaft kippt, ist laut Endres de Oliveira unklar. „Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim Italien-Albanien-Modell im Raum stehen“, sagt die Juristin. Besonders kritisch sei die Frage, ob die geplante Unterbringung in den albanischen Zentren als Inhaftierung gewertet werden müsste. Denn nach internationalem Recht dürfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden – und eine Asylantragstellung stelle keinen solchen Grund dar.

Schnellverfahren unter juristischer Beobachtung

Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat stammt, hat in der EU regelmäßig weniger Chancen auf Asyl. Asylanträge können in diesen Fällen beschleunigt abgelehnt werden, auch mit reduzierten Rechtsmitteln. Die Entscheidung des EuGH macht nun deutlich, dass die Definition solcher Herkunftsstaaten nicht willkürlich erfolgen darf – und dass Staaten bei der Einordnung deutlich mehr Sorgfalt und Transparenz aufbringen müssen.