Mehrere große Fluggesellschaften müssen nach jahrelangem Rechtsstreit Kartellstrafen in Höhe von insgesamt rund 776 Millionen Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies die Einsprüche von 13 Airlines gegen frühere Urteile nahezu vollständig zurück.
Hintergrund sind illegale Preisabsprachen im Luftfrachtverkehr, die von 1999 bis Februar 2006 andauerten. Die beteiligten Fluggesellschaften hatten unter anderem Aufschläge für Treibstoff und Sicherheitsleistungen koordiniert und sich geweigert, Spediteuren eine Provision auf diese Zuschläge zu zahlen. zu den Geschädigten gehört unter anderem die Deutsche Bahn.
Das Kartell flog auf, weil die Lufthansa über ihre Tochtergesellschaften Cargo und Swiss als Kronzeugin bei der EU-Kommission auftrat. Sie musste deshalb keine Strafe zahlen, war aber dennoch an den Klagen beteiligt. Zu den betroffenen Schwergewichten zählen unter anderem KLM und Air France.
Nur eine Airline mit Teilerfolg
Einzig die skandinavische SAS Cargo Group hatte mit ihrem Rechtsmittel teilweise Erfolg: Der EuGH stellte Fehler bei der Berechnung ihrer Geldbuße fest und setzte diese herab. Der Rechtsstreit zog sich über viele Jahre, da ein erster Kommissionsbeschluss aus dem Jahr 2010 zunächst vom EU-Gericht für nichtig erklärt worden war. Ein neuer Beschluss erging 2017, gegen den die Airlines erneut vorgingen.
Mit dem Urteil des EuGH als höchster Instanz ist der Fall nun endgültig entschieden.


