Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit verurteilt. Geklagt hatte die EU-Kommission. Hintergrund ist, dass die ungarische Medienbehörde im Jahr 2021 die Lizenz des unabhängigen Rundfunksenders Klubradio nicht verlängert hatte.
Klubradio musste daraufhin einem Reuters-Bericht zufolge sein Programm einstellen und sendet inzwischen ausschließlich online. Im Jahr 2021 war ein Vertrag zwischen dem Sender und dem ungarischen Medienrat ausgelaufen, der nicht verlängert wurde. Der Medienrat begründete dies damit, dass Klubradio zweimal gegen seine Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten verstoßen habe.
Die Sendefrequenz wurde neu ausgeschrieben, eine Bewerbung von Klubradio allerdings für ungültig erklärt. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Ungarn damit gegen EU-Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit verstoßen habe. Jede nationale Maßnahme, die den Zugang von Sendeunternehmen zu Funkfrequenzen einschränke, könne einen „Eingriff in ihr mit der Rundfunkfreiheit verwandtes Recht auf Medienfreiheit darstellen“, teilte das Gericht in einer Erklärung mit.
Die Entscheidung der Medienbehörde war nach Ansicht des Gerichts unverhältnismäßig. Bei den Verstößen, die dem Radiosender vorgeworfen werden, handelte es sich entweder um „geringfügige formale Ungenauigkeiten“ oder um Aspekte, „die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann“, so das Gericht. (mit AFP)

