Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und wies damit die Klage zweier jemenitischer Staatsbürger zurück, die gegen solche Einsätze Beschwerde eingelegt hatten. Zugleich entschied das Gericht, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Menschen im Ausland schützen muss.
Gerichtsvizepräsidentin Doris König teilte mit, dass Deutschland ein allgemeiner Auftrag obliege, „den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren.“ Für diesen Schutzauftrag legte das Gericht zwei Voraussetzungen fest. Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.
Eine solche Gefahr sah das Gericht im Fall der US-Drohneneinsätze im Jemen nicht. Es konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien anwenden, um legitime militärische Ziele von geschützten Zivilisten abzugrenzen. Zwar werden von Ramstein aus weder Drohnen gestartet noch gesteuert, Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.
Bundesregierung begrüßt Urteil zu Drohnenangriffen
Hintergrund ist der Fall von zwei Männern aus dem Jemen, die 2012 einen Drohnenangriff in ihrem Heimatort miterlebten, der eigentlich Extremisten galt. Dabei wurden aber nach ihren Angaben auch zwei unbeteiligte Verwandte von ihnen getötet. Sie wollten erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.
Die beiden Männer hatten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte gewandt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber 2020 gegen sie. Es hielt den Bezug zum deutschen Staatsgebiet nicht für eng genug. Die Männer reichten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wo sie nun ebenfalls keinen Erfolg hatten. Ihrem Anwalt, Andreas Schüller, zufolge sei es den beiden Männern ein Anliegen gewesen, „stellvertretend für andere die Rechtsgrundsätze feststellen zu lassen.“ Das hätten sie erreicht und könnten stolz darauf sein, „aber ihre persönliche Situation ganz konkret wird es natürlich jetzt leider nicht ändern“.


