Nach der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in den Erkenntnissen keine ausreichende Grundlage für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Er sprach sich bei der Vorstellung des Berichts dafür aus, die Auseinandersetzung mit der Partei politisch zu führen. Die AfD müsse „aus der Mitte heraus wegregiert“ werden.
Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD betrachte vor allem die Frage, ob die Partei gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoße, erläuterte Dobrindt. Für ein Verbotsverfahren müssten jedoch noch weitere Elemente geprüft werden, etwa ob ein Angriff auf den Rechtsstaat oder die Demokratie vorliege.
Mehr als 15.000 gewaltorientierte Rechtsextremisten in Deutschland
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD zunächst als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, setzte die Bewertung aber nach einem Eilantrag der AfD aus. Seitdem sind verstärkt Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD laut geworden.
Bis das Verwaltungsgericht Köln eine Entscheidung mitteilt, wird die AfD weiter als Verdachtsfall geführt. Diese „Stillhaltezusage“ gegenüber dem Gericht bedeute auch, dass der AfD-Bericht des Verfassungsschutzes nicht veröffentlicht werden dürfe, sagte Dobrindt. Wie sein Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt damit umgehen werde, ließ er offen.


