Die Bundesrepublik Deutschland hat einem Kleinkind aus Jordanien zu Unrecht die Einreise verweigert. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag eines aus Jordanien stammenden Kleinkindes stattgegeben, dem anders als seinen Eltern die Wiedereinreise nach Deutschland nicht erlaubt wurde.
Bei der Entscheidung für ein Einreiserecht nach Deutschland sei das Alter des von seinen Eltern getrennten Kindes von nicht einmal zwei Jahren berücksichtigt worden, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Kind hatte nicht das nötige Aufenthaltsrecht
Dem Kind wurde nach einem Aufenthalt der Familie in Jordanien im August 2024 die Wiedereinreise nach Deutschland verweigert, weil es nicht im Besitz des dafür nötigen Aufenthaltsrechts sei. Die Behörden begründeten dies mit Sicherheitsbedenken gegenüber dem Vater und möglicherweise auch der Mutter. Eilanträge vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung blieben erfolglos.
Die Eltern verfügten beide über einen legalen Aufenthaltstitel in Deutschland. Über ein Aufenthaltsrecht des im August 2023 geborenen Kindes und eine Verlängerung der Aufenthaltstitel der Eltern war noch nicht entschieden.


