Ab Oktober

Corona-Regeln in Berlin: Wer jetzt als geimpft gilt und wer nicht

Der Senat hat das Infektionsschutzgesetz des Bundes übernommen. Demnach gelten Menschen mit nur zwei Impfungen nicht mehr als vollständig geimpft.

Eine Frau wird in Berlin gegen Corona geimpft.  
Eine Frau wird in Berlin gegen Corona geimpft. dpa/Annette Riedl

Hunderte Berliner dürften zum 1. Oktober ihren Impfstatus verloren haben: Denn der Senat hat das neue Infektionsschutzgesetz, das von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, für die Hauptstadt übernommen.

Das passierte relativ geräuschlos am Dienstag vor einer Woche im Roten Rathaus. Die Maskenpflicht im ÖPNV wurde noch mal vom Berliner Senat verlängert. Das war's. In S-Bahn, U-Bahn, Bus und Straßenbahn ist weiterhin der FFP2-Schutz vorgeschrieben.

Antikörpertest, durchgemachte Infektion oder dritte Impfung nötig

Was das Gesetz aber auch vorschreibt: Menschen mit nur zwei Impfungen, die dazu keinen Antikörpertest und keine durchgemachte Infektion vorweisen können, gelten seit dem 1. Oktober nicht mehr als vollständig geimpft. Das teilt der Senat auf seiner Homepage (Stand 1. Oktober) mit. Zwei Impfungen oder eine Impfung allein reichen nicht mehr aus.

Zur Erklärung: Jetzt, wo nahezu alle Corona-Regeln aufgehoben sind, müssen Betroffene keine Einschränkungen fürchten. Das könnte sich aber ändern, wenn 2G- oder 3G-Regeln im Winter doch und wider Erwarten zurückkommen sollten.

Wer seit dem 1. Oktober in Berlin als vollständig geimpft gilt:
  • Sie haben drei Impfstoffdosen erhalten und die dritte Impfung erfolgte mindestens drei Monate nach Verabreichung der zweiten Impfdosis, oder
  • Sie haben zwei Impfstoffdosen erhalten und können zusätzlich eine Erkrankung mit dem Coronavirus mittels PCR-Test nachweisen. Sofern die Erkrankung nach den Impfungen erfolgte, muss diese mindestens 28 Tage zurückliegen, oder
  • Sie können einen spezifischen positiven Antikörpertest vorweisen, welcher den Kriterien des Paul-Ehrlich-Instituts entspricht und wurden anschließend mit zwei Impfdosen geimpft.

Als genesen gelten nach Angaben des Senats hingegen Personen, die im Besitz eines Genesenen-Nachweises sind. Dabei handelt es sich um einen positiven PCR- oder PoC-NAT-Test (PCR-Schnelltest), der mindestens 28 Tage und maximal drei Monate (90 Tage) zurückliegt.

Als negativ getestet gelten Personen, die einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist, heißt es auf der Seite des Senats.