Zum 1. Oktober ändern sich mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes die Corona-Regeln in Deutschland. Das hat Folgen für zahlreiche Menschen bundesweit: Fast zwölf Millionen Impfzertifikate laufen aus. Viele Bürger werden über Nacht „ungeimpft“ sein – obwohl sie zur Corona-Impfung gegangen sind.
Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Website die bisher geltende Regelung den neuen Anforderungen gegenüber: Wie viele Impfungen muss man haben, um als „vollständig geimpft“ zu gelten?
- nach drei Einzelimpfungen,
- nach zwei Einzelimpfungen,
- nach einer Einzelimpfung: PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
- nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
- nach zwei Einzelimpfungen: PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.
Die Änderungen betreffen demnach vor allem Bürger, die bisher nur zweifach gegen Corona geimpft sind. Sie verlieren ihren Status als „vollständig geimpft“. Ihre Impfzertifikate laufen aus. Zweifach geimpft sind in Deutschland aktuell 11,8 Millionen Menschen. 51,6 Millionen sind bereits geboostert.
Wer die Booster-Impfung nachholt, gilt weiterhin als „vollständig geimpft“. Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren zur Auffrischungsimpfung.



