Derzeit besteht keine Möglichkeit ein gültiges Impfzertifikat für die neu verfügbaren Impfstoffe zu erhalten. Wie das Portal Apotheke adhoc unter Berufung auf Informationen des Hessischen Apothekerverbands (HAV) berichtet, betrifft dies die kürzlich ausgelieferten, bivalenten Impfstoffe gegen die Omikron-Variante BA.1 von Biontech/Pfizer und Moderna sowie den Corona-Totimpfstoff von Valneva.
Geimpfte Personen haben allerdings gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV), einen Anspruch auf Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats. Warum sind diese Zertifikate für die neuen Impfstoffe noch nicht verfügbar? Zur Begründung heißt es seitens des HAVs, dass noch entsprechende EU-Datensätze und technische Spezifikationen fehlen. Diese sollen Mitte des Monats nachgeliefert werden.
Impfung ohne digitales Impfzertifikat: Noch ist vieles unklar
Unklar ist überdies, wie gegebenenfalls die ab Oktober den Ländern zur Verfügung stehende 3-Monats-Regel nachgewiesen werden soll solange frisch Geimpfte ihre Impfung nicht mit einem digitalen Impfzertifikat nachweisen können. Gemäß dieser vom Bundestag beschlossenen Regel soll eine Maskenpflicht für Freizeit-, Kultur-, Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in Gastronomie und beim Sport gelten. Ausgenommen von der Maskenpflicht wären erstens Personen, die einen aktuellen Test vorlegen und zweitens Personen, die nachweisen können, dass sie innerhalb der zurückliegenden 90 Tage genesen oder vollständig geimpft sind.

