Corona-Pandemie

Maskenatteste und Impfzertifikate: USA stellen sich hinter deutsche Ärzte im Streit um Corona-Urteile

Der Vorstoß aus den USA bringt neue Bewegung in die Aufarbeitung der Corona-Zeit. Kritisiert wird die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten wegen Maskenattesten und Impfbescheinigungen.

US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. wirft Deutschland vor, Ärzte wegen ihrer Rolle in der Corona-Pandemie zu kriminalisieren.
US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. wirft Deutschland vor, Ärzte wegen ihrer Rolle in der Corona-Pandemie zu kriminalisieren.Evan Vucci

Die Vereinigten Staaten haben sich offenbar auf die Seite deutscher Ärztinnen und Ärzte gestellt, gegen die in Deutschland wegen falscher Maskenatteste oder Impfbescheinigungen ermittelt worden ist. Nach Informationen der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) hat das US-Gesundheitsministerium eine informelle Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich betroffene Mediziner wenden können. Im Fokus stehen Strafverfahren aus der Corona-Zeit, die bis heute nachwirken und in Deutschland weiterhin politische und juristische Folgen haben.

Die Initiative geht auf das Ministerium von Robert F. Kennedy Jr. zurück. Geleitet wird die Clearingstelle von Bethany Kozma, der Chefdiplomatin des Ministeriums für globale Angelegenheiten. Nach NZZ-Angaben kam es bereits zu mehreren Videotreffen zwischen Kozma und deutschen Ärzten sowie deren Anwälten. Dabei schilderten die Teilnehmer den Stand ihrer Verfahren und die beruflichen wie privaten Folgen der Ermittlungen. Beide Seiten wollten sich öffentlich nicht dazu äußern.

Corona-Krise: Tausende Verfahren, harte Strafen

In Deutschland waren während der Corona-Krise zahlreiche Ärzte ins Visier der Justiz geraten, weil sie Maskenbefreiungen oder Impfbescheinigungen ausgestellt hatten, die Behörden später als unrechtmäßig einstuften. Mehr als tausend Verfahren sind inzwischen rechtskräftig abgeschlossen, einige Dutzend noch anhängig. Verhängt wurden Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro, Berufsverbote und in einzelnen Fällen auch Haftstrafen.

Ausgangspunkt war die Maskenpflicht im Frühjahr 2020. Zwar sahen die Verordnungen Ausnahmen vor, diese waren jedoch an medizinische Voraussetzungen geknüpft. Atteste ohne vorherige Untersuchung galten nach ständiger Rechtsprechung als unrichtig. Unklar blieb allerdings häufig, wie genau eine solche Untersuchung auszusehen hatte und welche Krankheitsbilder eine Befreiung rechtfertigten. Die Vorgaben unterschieden sich regional erheblich.

Kennedy Jr. greift deutsche Corona-Politik an

Kennedy Jr. hatte Anfang Januar in einem Brief an seine deutsche Amtskollegin Nina Warken (CDU) die Strafverfolgung scharf kritisiert. Wenn Regierungen Ärzte kriminalisierten, weil sie ihre Patienten berieten, überschritten sie eine rote Linie, schrieb er. Kennedy warf der Bundesregierung vor, die Autonomie der Patienten „außer Acht zu lassen“ und die Freiheit der Bürger, „bei medizinischen Entscheidungen nach eigenen Überzeugungen zu handeln“, zu beeinträchtigen. Ärzte dürften nicht zu „Vollstreckern staatlicher Politik“ gemacht werden. Im Mittelpunkt standen dabei die Corona-Impfungen.

Warken wies die Vorwürfe umgehend zurück. Die Aussagen ihres US-Amtskollegen seien „faktisch falsch“ und entbehrten jeder Grundlage. Strafrechtliche Konsequenzen habe es nur bei Betrug oder Urkundenfälschung gegeben, etwa bei gefälschten Impfpässen. Mehrere Ärzte fühlten sich dadurch persönlich diffamiert und reichten Unterlassungsklagen ein. Juristen verweisen darauf, dass viele Verurteilungen lediglich wegen „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ erfolgt seien – ein deutlich milderer Straftatbestand als Betrug.

Rückblick auf eine umstrittene Corona-Politik

Die US-Initiative trifft einen empfindlichen Punkt in der deutschen Corona-Aufarbeitung. Inzwischen gilt als unstrittig, dass viele Maßnahmen auf Annahmen beruhten, die später in vielerlei Hinsicht revidiert wurden. Kritiker verweisen auf die inzwischen veröffentlichten Protokolle des Robert Koch-Instituts, aus denen hervorgeht, dass die Wirksamkeit der Maskenpflicht intern deutlich skeptischer bewertet wurde als öffentlich kommuniziert.

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler sagte der NZZ, hält die Urteile gegen Attestärzte „unter Gerechtigkeitsaspekten für inakzeptabel“. Eine Maßnahme, die sich später als weitgehend wirkungslos erweise, könne kaum Grundlage für massive Grundrechtseingriffe und strafrechtliche Sanktionen sein. Er fordert eine Amnestie für Pandemie-Vergehen, ähnlich wie sie Spanien bereits beschlossen hat.

In Deutschland ist ein solcher Schlussstrich bislang nicht in Sicht. Die Zahl der Urteile variiert stark zwischen den Bundesländern. Während in Sachsen und Baden-Württemberg mehrere Hundert Entscheidungen gefällt wurden, blieb die Justiz in anderen Ländern deutlich zurückhaltender. Die US-amerikanische Einmischung dürfte die Debatte über die rechtliche und politische Bewertung der Corona-Maßnahmen nun neu anheizen.