Gesundheit

Cannabis-Legalisierung: Gibt es eine Rückkehr zu schärferen Regeln?

Hendrik Streeck (CDU) ist der Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Jetzt fordert er eine teilweise Rücknahme der von der Ampel-Regierung beschlossenen Cannabis-Legalisierung.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert strengere Cannabis-Gesetze.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung fordert strengere Cannabis-Gesetze.Niklas Graeber/dpa

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat eine Rückkehr zu schärferen Gesetzen im Umgang mit Cannabis gefordert. Um den Missbrauch einzudämmen, müsse beispielsweise überlegt werden, Medizinalcannabis nur noch in Form von Tropfen oder Kapseln und nicht mehr zum Rauchen zuzulassen, wie der Stern berichtet. Die von der Ampel-Regierung beschlossene Cannabis-Legalisierung werde die Union in Teilen zurücknehmen, so Streeck.

„Ich bin mir ziemlich sicher, dass die CDU das Cannabis-Gesetz noch einmal aufschnüren wird“, sagte Streeck, der auch Mediziner ist. So übersehe die von der Vorgängerregierung durchgesetzte Teillegalisierung, dass Jugendliche unter 25 Jahren nach dem Cannabiskonsum langfristige psychische Probleme entwickeln könnten. Auch sei die Menge von 25 Gramm, die jeder Erwachsene mit sich führen dürfe, viel zu hoch. Das sei mehr als in jeden anderen EU-Land.

CDU-Politiker Streeck fordert strengere Kontrolle von Vapes

Streeck fordert auch eine strengere Überwachung von Inhalten und Füllmengen von E-Zigaretten. Diese sogenannten Vapes richteten sich in Geschmack und Aufmachung an Jugendliche, obgleich sie nur an Erwachsene abgegeben werden dürften, sagte der Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

So gebe es nach Meinung des CDU-Politikers unter dem Ladentisch E-Zigaretten mit viel mehr Zügen drin als zugelassen. „Dagegen müssen wir vorgehen“. Sreeck fordert „endlich die Inhaltsstoffe daraufhin zu untersuchen, ob man sie überhaupt inhalieren sollte“.

Die Ampel-Regierung hatte Cannabis zum 1. April vergangenen Jahres teillegalisiert. Seitdem sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt. Es gibt jedoch zahlreiche Einschränkungen.