Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel abgewiesen. Der Kläger, ein im Gazastreifen lebender Palästinenser, wollte die Genehmigung für die Ausfuhr von Panzergetriebeteilen eines deutschen Rüstungsunternehmens verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt seine Urteilsbegründung veröffentlicht.
Zur Verhinderung der Waffenexporte klagte der Palästinenser bereits zweimal gegen die Genehmigung durch die Bundesregierung – 2024 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und 2025 vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Beide Gerichte wiesen die Anträge zurück. Vor dem Verfassungsgericht wurde jetzt die Statthaftigkeit dieser Entscheidungen verhandelt.
Der Beschwerdeführer hatte bei israelischen Luftangriffen im Jahr 2024 seine Ehefrau, seine Tochter, seinen Vater und drei Brüder verloren. Aufgrund dessen argumentierte er, dass Deutschland durch die Exportgenehmigungen seine grundrechtliche Schutzpflicht gegenüber Zivilisten im Gazastreifen verletze.
Der Kläger wird von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. Diese war bereits an der Klage gegen die Steuerung US-amerikanischer Kampfdrohnen von der Militärbasis in Ramstein, beteiligt.
Bundesverfassungsgericht verlangt konkrete Nachweise
Die Karlsruher Richter lehnten die Beschwerde als unzulässig ab. In ihrer Begründung knüpften sie an das Ramstein-Urteil vom Juli 2025 an. Nach diesem muss Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer im Ausland schützen.
Ein solcher Schutzanspruch setze allerdings „einen spezifischen Beitrag von einem gewissen Gewicht jenseits einer reinen Kausalität“ voraus, erklärte das Gericht. Ein angenommener Zusammenhang zwischen Exportgenehmigung und möglichen Rechtsverletzungen reiche nicht aus. Verstöße gegen das Völkerrecht mithilfe deutscher Rüstungsgüter müssten konkret nachgewiesen werden.
Kontrollbemühungen der Bundesregierung gewürdigt
Das Verfassungsgericht würdigte in seinem Beschluss auch die Bemühungen der Bundesregierung um eine Kontrolle der Waffenexporte. Diese habe ihre Genehmigungspraxis mehrfach angepasst. Zwischen August und November 2025 hatte sie sogar die Genehmigungen für den Rüstungsexport weitgehend ausgesetzt. Nach der Vereinbarung eines Waffenstillstandes wurden die Genehmigungen wieder aufgenommen. Zudem habe Deutschland eine Zusicherung Israels eingeholt, dass gelieferte Güter nur im Einklang mit dem Völkerrecht verwendet würden.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der Antrag auf einen gerichtlich angeordneten Stopp der Rüstungsexporte gegenstandslos geworden. Damit haben die Urteile auf den unteren Ebenen weiterhin Bestand. Eine Prüfung möglicher Völkerrechtsverletzungen im Gazastreifen wurde durch das Bundesverfassungsgericht nicht vorgenommen. (mit AFP)


