Politik

Bundesrat stimmt Steuer- und Rentenpaket zu

Der Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastronomie. Auch dem Rentenpaket wurde zugestimmt. Das hat Auswirkungen für Millionen Bürger.

Beratung zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus in der 1060. Sitzung des Bundesrates.
Beratung zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus in der 1060. Sitzung des Bundesrates.Sebastian Gollnow

In der abschließenden Sitzung der aktuellen Legislaturperiode hat der Bundesrat am Freitag ein umfangreiches Paket an Gesetzesänderungen beschlossen. Im Mittelpunkt standen dabei die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie, eine Anpassung der Pendlerpauschale sowie die Zustimmung zum Rentenpaket der Bundesregierung.

Senkung Mehrwertsteuer Gastronomie

Die Mehrwertsteuer auf in Restaurants servierte Speisen wird dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die Maßnahme, die ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, war Teil des Koalitionsvertrags von Union und SPD. Sie soll Gastronomen entlasten, die weiterhin mit hohen Energie-, Personal- und Mietkosten kämpfen. Getränke bleiben vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen. Branchenvertreter begrüßten die Entscheidung, wiesen jedoch darauf hin, dass für Gäste keine generelle Preissenkung garantiert ist. Als Grund nannten sie vor allem steigende Lohnkosten, die die Steuerersparnis zum Teil aufzehren könnten. Die Senkung bringt der Branche jedoch finanzielle Entlastung und mehr Planungssicherheit, auch wenn die Weitergabe an Gäste freiwillig bleibt, wie auch Focus zuvor berichtete.

Entlastung für Pendler

Auch für Berufspendler bringt das beschlossene Steuerpaket Änderungen: Künftig können für den Arbeitsweg 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden – bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Die Pauschale bleibt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, ob Auto, Bahn oder Fahrrad. Die Regelung soll insbesondere Berufstätige mit längeren Arbeitswegen entlasten, erhöht jedoch gleichzeitig die Steuermindereinnahmen für Bund und Länder. Die finanzielle Entlastung für Pendler erfolgt nicht monatlich, sondern im Rahmen der Steuererklärung über eine Senkung des zu versteuernden Einkommens.

Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent

Mit der Zustimmung zum Rentenpaket hat der Bundesrat zudem mehrere tiefgreifende Änderungen in der staatlichen Alterssicherung gebilligt. Wesentliche Bestandteile sind die politische Haltelinie für das Rentenniveau und die Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Das Rentenniveau – das Verhältnis einer Standardrente zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen – bleibt nun bis 2031 bei 48 Prozent. Um dieses Sicherungsniveau zu gewährleisten, gleicht der Bund künftig Abweichungen mit zusätzlichen Steuermitteln aus. Nach Berechnungen der Bundesregierung kann dies beispielsweise dazu führen, dass eine monatliche Rente mit heutigem Anspruch von 1500 Euro im Jahr 2031 um etwa 35 Euro höher ausfällt. Die Länder unterstützten den Kurs der Bundesregierung, wiesen jedoch darauf hin, dass die Reform den Bundeshaushalt langfristig erheblich belaste und die Finanzierung über das kommende Jahrzehnt hinaus nicht gesichert sei. Ab 2029 steigen die Kosten für den Erhalt des Rentenniveaus auf mehrere Milliarden Euro jährlich und erreichen bis 2031 einen zweistelligen Milliardenbetrag. Nach 2032 sinkt das Rentenniveau, allerdings von einem erhöhten Ausgangswert.

Mit der sogenannten Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Damit sind Mütter und Väter erstmals unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder gleichgestellt.

Die Regelung gilt ab 2027, technisch umgesetzt wird sie 2028 mit rückwirkender Auszahlung. Pro Kind steigt die monatliche Rente um einen halben Entgeltpunkt, was derzeit rund 20 Euro entspricht. Die jährlichen Mehrkosten liegen bei rund fünf Milliarden Euro. Besonders profitieren Frauen, deren Erwerbsbiografien durch Kindererziehung unterbrochen wurden.

Bundesrat winkt Wehrdienstgesetz durch

Ab Januar sollen dann alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen erhalten, der online ausgefüllt wird. Männer müssen antworten, Frauen dürfen.

Ab 1. Juli 2027 müssen dann alle Männer eines Jahrgangs zur Musterung. Bis dahin wird schrittweise gemustert. Wen die Bundeswehr für geeignet hält, dem macht sie ein Angebot. Das kann aber abgelehnt werden. Der freiwillige Dienst soll mindestens sechs Monate dauern.