Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstagabend ein Urteil im Wirecard-Komplex gefällt. Nach dem Beschluss muss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG weitgehende Einsicht in die internen Akten geben. Das Urteil betrifft vor allem die Jahres- und Konzernabschlüsse der Jahre 2016 bis 2019.
Wirecard war eine der größten Firmenpleiten Deutschlands. Nach dem schnellen Aufstieg zu einem der größten Finanzkonzerne folgte eine Insolvenz. Wahrscheinlich mehr als 15 Milliarden Euro an Schulden können wohl nicht zurückgezahlt werden. Bis heute reißen Spekulationen um die Rolle von Geheimdiensten und kriminellen Strukturen nicht ab.
EY prüfte jahrelang die Abschlüsse von Wirecard. Die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 hatte der Wirtschaftsprüfer uneingeschränkt bestätigt. Erst für 2019 wurde das Testat verweigert. Wirecard meldete im Juni 2020 Insolvenz an, nachdem interne Bilanzprobleme aufgedeckt worden waren.
Insolvenzverwalter von Wirecard möchte Schadensersatz einklagen
Der III. Zivilsenat sah die Ansprüche des Insolvenzverwalters überwiegend als begründet an. EY hatte argumentiert, interne Arbeitspapiere und persönliche Eindrücke der Prüfer seien von der Auskunftspflicht ausgenommen. Dies sah der BGH mangels hinreichender Darlegung durch EY anders.
Mit dem BGH-Urteil erhält der Insolvenzverwalter nun Zugriff auf wichtige Dokumente für die lückenlose Aufklärung des Wirecard-Skandals. Der Insolvenzverwalter will jetzt prüfen, ob sich aus den Unterlagen Ansatzpunkte für Haftungsansprüche gegen EY ergeben. Die Wirtschaftsprüfer hatten die Herausgabe der Akten unter Verweis auf Geheimhaltungspflichten und rechtliche Grauzonen lange verweigert.


