Umweltschutz

BUND klagt gegen Baumfällungen: Wohnungsprojekt in Lichtenberg vorerst gestoppt

Der Umweltverband BUND reichte eine Klage gegen den Bau von Wohnungen ein. Haussperlinge und Zwergfledermäuse sollen besser geschützt werden. Das Projekt war seit neun Jahren bekannt.

Wegen der Gefährdung von Fledermäusen klagt der BUND gegen den Bau von Wohnungen in Lichtenberg.
Wegen der Gefährdung von Fledermäusen klagt der BUND gegen den Bau von Wohnungen in Lichtenberg.Philipp Brandtstädter

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagt gegen ein Wohnungsprojekt in Karlshorst. Der Verein reichte beim Verwaltungsgericht Klage gegen eine Ausnahmegenehmigung des Berliner Senats ein. Diese betraf die Aussetzung von besonderem Schutz der örtlichen Fledermauspopulation.

Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Damit dürfen die für heute angekündigten Baumfällungen vorerst nicht beginnen. Das Projekt verzögert sich entsprechend.

Im Kern geht es um ein Bauprojekt der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge an der Ilse- und Marksburgstraße in Karlshorst. Dort sollen in den Grünflächen einer Wohnanlage aus den fünfziger Jahren zehn zusätzliche Häuser mit 237 Wohnungen entstehen. Dafür müssten Gehölze gefällt, gerodet und beschnitten werden, so der BUND.

BUND sieht Mängel beim Schutz von Fledermäusen

Der Verband begründet seine Klage mit zwei zentralen Mängeln: Zum einen seien im Herbst vorgenommene Ersatzpflanzungen, die als Ausgleich für entfallende Ruhestätten des Haussperlings dienen sollen, noch nicht angewachsen.

Zum anderen fehle die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands der Zwergfledermaus. Das sei aber eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme.

Verwaltungsgericht stärkte Artenschutz

Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Berlin in einem ähnlichen Eilverfahren zu einem Bauprojekt der Gesobau entschieden, dass Ersatzmaßnahmen vollständig wirksam sein müssen, bevor Gehölze beseitigt werden dürfen. Die Pläne der Howoge für die Nachverdichtung sind seit rund neun Jahren bekannt.

Nachdem auch auf Bezirksebene Widerstand gewachsen war, hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Verfahren an sich gezogen. Das Verwaltungsgericht muss nun über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung entscheiden. (mit dpa)