Politiklandschaft

Wagenknecht stellt Grenzkontrollen infrage: „Verursachen vor allem Staus“

Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt die Zurückweisung von Asylbewerbern für rechtswidrig. Nun folge Rechtsunsicherheit für die Grenzbeamten, warnt Parteigründerin Sahra Wagenknecht.

Polizisten kontrollieren ein Fahrzeug im Rahmen einer Grenzkontrolle.
Polizisten kontrollieren ein Fahrzeug im Rahmen einer Grenzkontrolle.Pia Bayer/dpa

Nach der Berliner Gerichtsentscheidung gegen die Zurückweisung von Asylbewerbern fordert BSW-Chefin Sahra Wagenknecht ein Überdenken der Grenzkontrollen. „Grenzkontrollen verursachen vor allem Staus, während die Menschen über die grüne Grenze kommen“, sagte die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht. „Statt primär über Grenzkontrollen zu diskutieren, sollte die Bundesregierung Anreize abstellen.“ Sie wiederholte die BSW-Forderung, Menschen ohne Schutzanspruch keine Sozialleistungen zu gewähren.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet sei rechtswidrig. Wagenknecht bezeichnete dies als Bruchlandung für Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Jetzt drohen ein juristisches Hickhack, weitere Niederlagen vor Gericht und maximale Rechtsunsicherheit für die Bundespolizisten“, sagte Wagenknecht.

Dobrindt hatte angekündigt, trotz der Gerichtsentscheidung an der Zurückweisung von Asylsuchenden festzuhalten. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will nicht kleinbeigeben.

Parteien uneins über Bewertung der Gerichtsentscheidung

Er sprach am Mittwoch von einer „vorläufigen Entscheidung“ des Gerichts, welche das Vorgehen an den Grenzen nicht grundsätzlich infrage stelle: „Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können“, sagte Merz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, an der Praxis, Schutzsuchende an den Grenzen abzuweisen, werde sich „aktuell“ nichts ändern. Union und Opposition bewerteten die Tragweite dieses Urteils am Mittwoch allerdings sehr unterschiedlich.

Kanzler Merz sprach von einem Urteil, das „die Spielräume hier möglicherweise noch einmal etwas einengt“. Er fügte aber hinzu: „Die Spielräume sind nach wie vor da.“

Die Grünen kritisierten diese Haltung scharf und argumentierten, das Urteil des Berliner Gerichts sei nicht anfechtbar. Grünen-Fraktionschefin Haßelmann wertete das Urteil als „schallende Ohrfeige für Friedrich Merz und seinen nationalen Alleingang“. Mit den Zurückweisungen sei „Recht gebrochen worden, und das kann auf keinen Fall so fortgesetzt werden“. Haßelmann rief die SPD auf, Dobrindt zu bremsen.

Auch vom Koalitionspartner SPD kam Kritik. Im Wahlkampf habe die Union auf eine „flotte Zurückweisungsrhetorik“ gesetzt, die nun den Praxistest bestehen müsse, sagte der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner dem „Spiegel“. „Das wird für Herrn Dobrindt möglicherweise nicht ohne ein paar politische Schrammen abgehen – so was kommt von so was“, sagte er. Die SPD setze in der Asylpolitik auf Humanität und die Einhaltung des Rechts.