Dieses Zitat dürfte er nun bereuen: „Das beste Beispiel für die verfehlte Energie- und Sanktionspolitik der Bundesregierung“, nannte Robert Crumbach die westliche Russland-Politik noch im Mai 2024, damals als BSW-Landesvorsitzender in Brandenburg. Nach der US-Wahl im November desselben Jahres legte er nach: Deutschland müsse Konsequenzen ziehen, die Sanktionspolitik gegen Russland dürfe „nicht fortgesetzt werden“.
Das war einmal. Im Europa-Ausschuss des Brandenburger Landtags am 19. Februar stellte sich derselbe Robert Crumbach – inzwischen aus dem BSW ausgetreten, in die SPD-Fraktion gewechselt und weiterhin Europaminister – hinter die EU-Russland-Sanktionen. Und zwar nicht nur hinter die breit angelegten Wirtschaftssanktionen, sondern auch hinter personenbezogene Strafmaßnahmen, die einzelne Menschen mit Kontensperrungen, Einreiseverboten und faktischen Berufsverboten belegen – ohne vorheriges Gerichtsverfahren.
Der Fall Doğru als Prüfstein
Auf Nachfrage des BSW-Abgeordneten Gunnar Lehmann bestätigte Crumbach, dass die Landesregierung die Sanktionsmaßnahmen auch dann unterstütze, wenn deutsche Staatsbürger betroffen seien. Lehmann hatte den Fall des Journalisten Hüseyin Doğru angeführt, der seit dem vergangenen Jahr wegen des Vorwurfs der Desinformation auf einer EU-Sanktionsliste steht. Doğrus Konten wurden gesperrt, gegen ihn gilt ein EU-weites Ein- und Ausreiseverbot sowie ein faktisches Berufsverbot. Ein Gerichtsverfahren, in dem er sich gegen die Vorwürfe hätte verteidigen können, hat es nicht gegeben.
Der Fall ist juristisch durchaus brisant. Personenbezogene EU-Sanktionen gegen Medienschaffende sind in der Rechtswissenschaft umstritten. Ein viel beachtetes Gutachten der Juristinnen Ninon Colneric und Alina Miron kommt zu dem Ergebnis, dass Teile der Sanktionspakete gegen Journalisten rechtlich nicht tragfähig seien. Der zugrunde liegende Desinformationsbegriff sei „gefährlich vage“, die Begründungen unzureichend, die Verhängung von Berufsverboten ohne vorherige Anhörung mit rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht vereinbar. Auch Anwaltsverbände warnen vor einem „chilling effect“ auf Grundrechte wie Meinungs- und Berufsfreiheit.
Das BSW sieht einen Opportunisten
Das BSW reagierte mit unverhohlener Schärfe. In einer Stellungnahme sprach die Partei von einer „bizarren Kehrtwende“ ihres ehemaligen Landesvorsitzenden. Die Botschaft zwischen den Zeilen ist deutlich: Wer als BSW-Chef die Sanktionspolitik noch als verfehlt geißelte und nun als SPD-Fraktionsmitglied exakt diese Politik mitträgt, dem geht es nicht um Überzeugungen, sondern um Posten.
Tatsächlich lässt sich die Chronologie schwer anders lesen als eine schrittweise Anpassung an die neue politische Heimat. Crumbach hatte seinen Austritt aus dem BSW im Wesentlichen mit Stilfragen begründet – die Partei habe sich zur „Krawallopposition“ entwickelt, das sei nicht seine Art von Politik. Inhaltliche Differenzen in der Sache stellte er ausdrücklich in den Hintergrund. Dass ausgerechnet die Sanktionspolitik, die er noch Monate zuvor als Kernkritik formuliert hatte, nun kein Problem mehr darstellt, stützt den Vorwurf des BSW: Die Positionen folgen der Fraktionszugehörigkeit, nicht umgekehrt.
Position oder keine Position?
Robert Crumbach ist nicht der erste Politiker, der nach einem Parteiwechsel Positionen anpasst. Aber selten liegen die Zitate so dicht beieinander, selten ist der Kontrast so scharf.
