Nach jahrelanger Diskussion hat der Landtag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen das Gesetz beschlossen, das für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt. „Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird“, sagte die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt in der Debatte am Mittwoch. „Wir haben 1000 Meter Mindestabstand im Koalitionsvertrag festgelegt und das wird nun umgesetzt. Punkt.“
Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz geschlossen ab. Der AfD-Abgeordnete Daniel Münschke kritisierte, es sei wegen zahlreicher Ausnahmen „so löchrig wie ein Schweizer Käse“. So gelte der Mindestabstand nicht für Grundstücke, die für Freizeitzwecke genutzt würden. Zudem wolle die Koalition vom Mindestabstand abweichen, wenn dies mit den Ausbauzielen des Bundes bei den erneuerbaren Energien kollidiere. So würden dann auch weiterhin Windkraftanlagen ohne Mindestabstand gebaut, sagte Münschke. Die Landesregierung versuche, die Bürger mit diesem Gesetz hinters Licht zu führen, um den Ausbau der Windkraft zu forcieren.
Land will Ausbauziele auch mit Mindestabstand erreichen
CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, dass die Ausbauziele der Bundesregierung bis zu 2,4 Prozent der Landesfläche in Brandenburg auch mit dem Mindestabstand erreicht werden könnten. „Dafür gibt es genügend Potenzial-Flächen im Land“, meinte Redmann. „Wir brauchen von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen.“





