Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal ein Urteil des Bonner Landgerichts aufgehoben. Das Landgericht Bonn muss jetzt erneut prüfen, ob bei dem Hamburger Bankier Christian Olearius mutmaßliche Taterträge eingezogen werden können.
Das Strafverfahren gegen Olearius wegen des Vorwurfs des schweren Steuerbetrugs ist dagegen rechtskräftig eingestellt, da er aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist.
Landgericht Bonn lehnte Einziehung von Vermögenswerten ab
Olearius wurde vorgeworfen, zwischen 2007 und 2011 wissentlich falsche Körperschaftsteuererklärungen eingereicht zu haben. Dabei wurden unrechtmäßig Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Geschäften geltend gemacht, wodurch die Bank über 161 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuervorteilen erlangte.
Das Landgericht stellte das Strafverfahren nach 29 Verhandlungstagen wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ein. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen (bei dem die Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich ist), wurde abgelehnt. Dadurch unterblieb auch eine Entscheidung über die Einziehung von über 40 Millionen Euro, die der Angeklagte als Entlohnung erhalten haben soll.
Der BGH entschied nun, dass die Einziehung erneut geprüft werden muss. Die Einstellung des Strafverfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig bestehen.


