Um das Gutachten des Senats über die Letzte Generation lesen zu können, hat die Berliner FDP eine Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht. In dem Gutachten ging es um die mögliche Einstufung der Klimaschutzgruppe als kriminelle Vereinigung. Laut FDP verletzt die Senatsjustizverwaltung das Recht auf Auskunft durch „Verschleppung“ des Anliegens um mehr als zwei Monate. Die Datenschutzbeauftragte ist auch für Informationsfreiheit zuständig.
In dem Gutachten wurde festgestellt, dass die Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung ist. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte im Mai ihre Verwaltung beauftragt, diese Frage juristisch zu klären. Im Nachbarland Brandenburg liefen entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen dieses Anfangsverdachts.
Anfrage zum Gutachten wegen „urlaubsbedingter Abwesenheit“ verzögert
Die FDP fragte dann im Juli und August bei der Senatsjustizverwaltung auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nach dem Prüfgutachten, erhielt aber keine Antwort. Am 13. September schrieb die Senatsverwaltung: „Die Prüfung Ihres Antrages dauert hier weiter an.“ Die lange Bearbeitung sei einer „urlaubsbedingten Abwesenheit geschuldet“. Es seien noch weitere Umstände zu klären.
Der Berliner FDP-Generalsekretär Lars Lindemann kritisierte, es sei „beschämend“, wie der Senat mauere. „Dies eröffnet Spekulationsspielraum, warum das Gutachten nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.“ Die Frage sei, ob der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) kein Interesse habe, „dem Treiben endlich ein Ende zu setzen“. Diese Frage könne nur das Gutachten beantworten.


