Das Berliner Kammergericht hat eine Klage gegen das Internetportal X wegen der Verbreitung antisemitischer Beiträge zurückgewiesen. Als Grund führte das Gericht die fehlende internationale Zuständigkeit an. Damit bestätigte das Kammergericht in der Berufungsklage die Entscheidung des Landgerichts von Juni 2024.
Hintergrund ist die Klage von zwei Frauen, die durchsetzen wollten, dass es der Plattform X untersagt wird, sechs antisemitische Hass-Postings weiterzuverbreiten. Diese seien volksverhetzend und Aufrufe zur Gewalt. Die Betreiber des Portals X erwiderten laut der Mitteilung, die Berliner Gerichte seien international nicht zuständig, weil X seinen Sitz in Irland habe. Das Kammergericht erklärte, es sehe den Erfüllungsort ebenfalls in Irland. Es liege auch keine sogenannte Verbrauchersache vor, die das ändern könne.
Zudem teilte das Gericht mit, eine der Klägerin habe nur unzureichende Informationen gegeben, ob sie als Verbraucherin anzusehen sei. Bei der anderen Klägerin sei die Klage unzulässig, weil sie keine Wohnadresse angegeben habe. Ursprünglich war auch die Organisation HateAid als Klägerin aufgetreten. Sie hatte aber gegen das Urteil des Landgerichts keine Berufung eingelegt.
Antisemitismusbeauftragter Felix Klein hält an Kritik an X fest
Das Urteil jüngste Urteil des Kammergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, teilte mit, die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich zu akzeptieren. Er halte aber seine Kritik an X aufrecht, „da es eine Tatsache ist, dass auf der Plattform antisemitische Postings in großer Zahl vorhanden sind und X in nicht zufriedenstellender Weise dazu beiträgt, diesem unerträglichen Zustand abzuhelfen“.


