EU-Gesetz

Berliner Gericht: Elon Musks Plattform X muss Daten zur Ungarn-Wahl herausgeben

Eine Nichtregierungsorganisation verklagte die Plattform und bekommt jetzt vor Gericht recht. X muss Daten zu möglicher Wahlbeeinflussung in Ungarn veröffentlichen.

Der Kurznachrichtendienst X wurde von einem Berliner Gericht zur Herausgabe von Daten verurteilt.
Der Kurznachrichtendienst X wurde von einem Berliner Gericht zur Herausgabe von Daten verurteilt.Monika Skolimowska/dpa

Das Berliner Kammergericht hat den Kurznachrichtendienst X von Tech-Milliardär Elon Musk zur Herusgabe von Daten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Parlamentswahl in Ungarn verurteilt. Wie Politico berichtete, entschied das Gericht somit zugunsten der Nichtregierungsorganisation „Democracy Reporting International“. 

Diese hatte den Zugang zu Daten beantragt, um Einflusskampagnen und Desinformation im Wahlkampf zu untersuchen. Die Organisation hatte Klage eingereicht, nachdem X im November ihre Anträge auf Datenzugang abgelehnt hatte.

Parlamentswahl in Ungarn findet im April statt

Grundlage der Klage war der Digital Services Act, ein umfassendes EU-Gesetz, das Plattformen wie X dazu verpflichtet, externen Forschern Zugang zu Daten zu gewähren, um zu überprüfen, wie Plattformen beispielweise Wahlbeeinflussung, umgehen. Die Europäische Kommission hatte wegen Verstößen gegen EU-Transparenzregeln zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt.

Die Organisation will Daten zur Reichweite von Beiträgen oder die Anzahl von „Gefällt mir“-Angaben nutzen, um eine mögliche Wahlbeeinflussung über die Plattform X zu untersuchen. Dabei wollen die Forscher auch gezielt Desinfomrationskampagnen auf der Plattform untersuchen.

Im April findet in Ungarn die Parlamentswahl statt. Die oppositionelle konservative Tisza-Partei liegt in mehreren Umfragen leicht vor der nationalkonservativen Regierungspartei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orbán.