Das Berliner Kammergericht hat den Kurznachrichtendienst X von Tech-Milliardär Elon Musk zur Herusgabe von Daten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Parlamentswahl in Ungarn verurteilt. Wie Politico berichtete, entschied das Gericht somit zugunsten der Nichtregierungsorganisation „Democracy Reporting International“.
Diese hatte den Zugang zu Daten beantragt, um Einflusskampagnen und Desinformation im Wahlkampf zu untersuchen. Die Organisation hatte Klage eingereicht, nachdem X im November ihre Anträge auf Datenzugang abgelehnt hatte.
Parlamentswahl in Ungarn findet im April statt
Grundlage der Klage war der Digital Services Act, ein umfassendes EU-Gesetz, das Plattformen wie X dazu verpflichtet, externen Forschern Zugang zu Daten zu gewähren, um zu überprüfen, wie Plattformen beispielweise Wahlbeeinflussung, umgehen. Die Europäische Kommission hatte wegen Verstößen gegen EU-Transparenzregeln zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt.
Die Organisation will Daten zur Reichweite von Beiträgen oder die Anzahl von „Gefällt mir“-Angaben nutzen, um eine mögliche Wahlbeeinflussung über die Plattform X zu untersuchen. Dabei wollen die Forscher auch gezielt Desinfomrationskampagnen auf der Plattform untersuchen.


