Der Berliner Senat hat sich mit der Umsetzung des neuen Lachgas-Verbots befasst. Das Gesetz verbietet den Erwerb und Besitz für Personen unter 18 Jahren. Zudem werden der Online-Handel und der Verkauf an Automaten generell untersagt.
Wie die Senatsverwaltung mitteilte, wird das vom Bundestag am 13. November 2025 beschlossene und vom Bundesrat am 19. Dezember 2025 gebilligte Gesetz nach Inkrafttreten entsprechend umgesetzt. Laut Bundesgesetzblatt gelten die neuen Regeln ab dem 12. April. Eine dreimonatige Übergangsfrist soll dem Handel Anpassungen ermöglichen.
Konsum von Lachgas steigt schnell
Hintergrund des Verbotes sind Gesundheitsrisiken beim Konsum von Lachgas. So verzeichnete der Berliner Giftnotruf der Charité laut dessen Leiter David Steindl eine Verdopplung der Anfragen von 35 auf 66 Fälle zwischen 2023 und 2024. Die Droge kann zu Bewusstlosigkeit und dauerhaften Nervenschäden führen. Akute Todesfälle sind aber äußerst selten.
Der Konsum von Lachgas wächst derzeit nach Schätzungen rasant. Es hat sich als Partydroge etabliert. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schätzt, dass zwischen 10 und 20 Prozent der Jugendlichen bereits Lachgas konsumiert haben.


