Der Berliner Senat hat am Dienstag eine umfassende Änderung des Schulgesetzes auf den Weg gebracht. Schulen sollen Lernstände künftig systematisch erheben und auswerten dürfen, um Förderbedarf frühzeitig zu erkennen. „Mit der Novelle verankern wir datenbasierte Steuerung als festen Bestandteil unseres Schulsystems“, erklärte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch.
Der Entwurf umfasst mehrere weitere Bereiche: Die Schulplatzvergabe wird neu geordnet, indem die koordinierende Rolle der Senatsverwaltung gesetzlich festgeschrieben wird. Über die zentrale Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) sollen Übergänge in weiterführende Schulen effizienter ablaufen.
Reform: Schüler künftig auch zum Amtsarzt schicken
Zudem soll der Entwurf einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung von beispielsweise Zeugnissen im schulischen Kontext schaffen und die Wahlperioden schulischer Gremien auf zwei Jahre verlängern, um Mitwirkung und ehrenamtliche Arbeit zu stärken.
Darüber hinaus werde die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bei Schuldistanz, also bei fehlender Bereitschaft der Kinder zur Erfüllung der Schulpflicht, geregelt. Demnach sollen Schüler, die oft fehlen, die Atteste über angebliche Erkrankungen vorlegen und deren Eltern nicht erreichbar sind, künftig zu einem Amtsarzt geschickt werden können. Es gehe dabei nicht um chronisch kranke Kinder und Jugendliche, betonte Günther-Wünsch.
Schritt in Richtung einer gesteigerten Bildungsqualität?
Mit dem Gesetzesentwurf will die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ihre im Dezember 2025 vorgestellte „Strategie zur Steigerung der Bildungsqualität im Land Berlin“ weiter in die Tat umsetzen.
Ein wachsender Anteil von Kindern und Jugendlichen in Berlin erreicht grundlegende Kompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen nicht ausreichend. Die Strategie zielt darauf ab, diesen Anteil über alle Bildungsphasen hinweg zu senken – unter anderem durch systematische Lernstandserhebungen wie die Vergleichsarbeiten Vera 3 und Vera 8. Genau diese Datenerfassung soll die Novelle nun rechtlich begünstigen.


