Berlin

Neuköllner Schule will zum Fastenbrechen verpflichten – Verwaltung greift ein

Eine Schule in Neukölln wollte alle Schüler – unabhängig von ihrer Religion – zu einem muslimischen Ritual verpflichten. Nun gibt es eine neue Entwicklung.

Datteln werden beim Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan gereicht.
Datteln werden beim Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan gereicht.dpa

Zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan wollte die Zuckmayer-Oberschule in Berlin-Neukölln alle Schüler zur Teilnahme an einem Fastenbrechen verpflichten. Das wurde nun von der Bildungsverwaltung verhindert.

„Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend“, teilte Verwaltungssprecher Martin Klesmann mit. Er gehe davon aus, dass die Schule ein Einzelfall sei.

Ähnlich äußerte sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Abgeordnetenhaus. „Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen“, sagte sie im Plenum. „Denn meiner ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein.“ Sie sprach von einem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit.

Die Bild-Zeitung hatte ein Schreiben der Schule an die Eltern veröffentlicht, in dem es heißt, dass am 28. März von 17.30 Uhr bis 20 Uhr ein Iftar (Fastenbrechen) stattfindet. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass die Kinder Essen beisteuern sollen. Außerdem heißt es: „Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen.“

Schule rudert wieder zurück – und muss sich an Neutralitätsgebot halten

Klesmann zufolge wurde nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule klargestellt, „dass die Teilnahme an besagter Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt“. Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, habe die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet.

Die Zuckmayer-Schule ist eine Integrierte Sekundarschule. Die Schule wollte sich nicht äußern. Ein Mitarbeiter verwies auf eine an die Bildungsverwaltung geschickte Stellungnahme.

Das Neutralitätsgebot ist ein rechtliches Prinzip, das in Deutschland insbesondere für den Staat und seine Institutionen gilt. Es besagt, dass der Staat in religiösen, weltanschaulichen und parteipolitischen Fragen neutral bleiben muss.