Die Berliner Innenverwaltung hält eine Zusammenlegung der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und des Volksentscheids über mehr Klimaschutz nicht für machbar.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) begründete das am Dienstag nach der Senatssitzung unter anderem mit rechtlichen Vorgaben, die einzuhalten seien, und mit organisatorischen Problemen. Spranger hatte im Senat eine Besprechungsunterlage zum rechtlichen Rahmen und den Fristen für den Volksentscheid vorgestellt. Laut der Tischvorlage für die aktuelle Senatssitzung, die der Berliner Zeitung vorliegt, soll der Klima-Volksentscheid wohl am 2. April 2023 durchgeführt werden. Für die Wahlwiederholung ist der 12. Februar vorgesehen.
Grüne und Linke wollten Volksentscheid und Wahlwiederholung am selben Tag
Eine letztgültige Entscheidung über den Termin für den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ hat der Senat am Dienstag aber noch nicht getroffen. Der Senat kann den Termin nach Angaben der Innenverwaltung erst nach der Veröffentlichung des Gesamtergebnisses der Unterschriftensammlung für den Volksentscheid im Amtsblatt offiziell festlegen. Sie wird frühestens für den 2. Dezember erwartet. Die Terminfestlegung wäre dann bei der Senatssitzung am 6. möglich. Dann will der Senat auch eine inhaltliche Stellungnahme zum Volksentscheid für Klimaneutralität in Berlin bis 2030 abgeben.


