Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat das Protestcamp gegen ein geplantes Ein- und Ausreisezentrum für Migranten am Flughafen BER erlaubt. Auflagen der Polizei wies das Gericht weitgehend zurück, die vom 1. bis 6. Juni geplante Protestversammlung darf stattfinden. Das OVG folgte damit einem vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam, gegen den die Polizei erfolglos Beschwerde einlegte (OVG 1 S 49/23).
Die Versammlungsbehörde wollte unter anderem eine Verlegung des Protestcamps erreichen, das nun nicht sehr weit entfernt vom Flughafen BER in Schönefeld errichtet werden kann. Angeführt wurden etwa Beeinträchtigungen des Geländes sowie der Naturschutz.
„Die Veranstaltenden sehen sich durch das Urteil erneut in ihrem Verdacht bestätigt, dass die Versammlungsbehörde Gründe vorgeschoben hatte, um das Protest-Camp zu verhindern“, teilten die Organisatoren des „Stop Deportation Protest Camp“ am Dienstag mit. Der Aufbau habe inzwischen begonnen, ungefähr 500 Teilnehmende würden erwartet. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte am Dienstag: „Wir bereiten uns auf die Einsatzmaßnahmen vor.“
Flughafen BER: Initiative will Abschiebezentrum stoppen
Das OVG sieht es in seiner Eilentscheidung von Freitagnacht nicht als gegeben an, dass die Versammlung der Protestierenden das Gelände mehr beeinträchtige als die „intensive Nutzung des Areals durch Reiter mit ihren Pferden, Spaziergänger mit ihren Hunden und kommerziell geführte Quad-Gruppentouren“. Zwei gerichtliche Vorgaben beziehen sich ausschließlich auf die Errichtung eines großes Zirkuszeltes. Danach muss die Aufstellung des Zeltes von Kampfmittelexperten begleitet werden, wie es hieß. Die Versammlungsbehörde solle zudem eine Unbedenklichkeitserklärung bezüglich der Flugsicherung vorlegen.



