Das dänische Militär und die Polizei sind im Falle eines Angriffs auf dänisches Territorium oder Streitkräfte verpflichtet, unverzüglich militärisch zu reagieren und dürfen dabei nicht auf Anweisungen warten. Das geht aus einer Anweisung aus dem Jahr 1952 hervor, die auch auf Grönland zutreffen würde, wie die dänische Zeitung Berlingske berichtet.
In dem Befehl heißt es demnach, dass im Falle eines Angriffs die Streitkräfte „unverzüglich den Kampf aufnehmen“ müssten, „ohne auf Befehle zu warten oder diese einzuholen, selbst wenn die betreffenden Befehlshaber keine Kenntnis von der Kriegserklärung oder dem Kriegszustand haben“.

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