Die Regelung im neuen Wehrdienstgesetz, derzufolge Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren eine Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte brauchen, hat in den vergangenen Tagen für heftige Debatten gesorgt. Zwar stellte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am Mittwoch klar, dass noch in dieser Woche eine entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen werde, die eine Ausnahme von der im Gesetz angelegten Meldepflicht vorsieht.
Doch weiterhin gibt es Unsicherheiten darüber, wie die Verwaltungsvorschrift wirken soll und welche Auswirkungen das neue Wehrdienstgesetz auf andere Bereiche hat.
Das Passgesetz sieht nämlich vor: Der Pass ist zu versagen, wenn der „Passbewerber als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will“.
Bürgeramt: Prozess zum Ausstellen der Pässe nicht betroffen
Auf Anfrage der Berliner Zeitung sagte eine Sprecherin des Bezirksamts Berlin-Spandau: Die Bürgerämter „verfolgen die weiteren Entwicklungen, um diese bei Bedarf in die eigene Verwaltungspraxis einfließen zu lassen“.
Zwar sei nach derzeitigem Stand „der entsprechende Geschäftsprozess zur Ausstellung von Pässen in den Bürgerämtern nicht betroffen“ und werde „unverändert durchgeführt“. Die von Pistorius angekündigte Verwaltungsvorschrift könne dazu beitragen, bestehende Unklarheiten in der Anwendungspraxis zu beseitigen und für eine einheitliche Handhabung zu sorgen.
„Zum jetzigen Zeitpunkt sind die konkreten Auswirkungen dieser angekündigten Regelung jedoch noch nicht abschließend abzuschätzen“, heißt es allerdings seitens des Bezirksamts weiter.


