Justiz

Lebenslange Haft nach islamistischer Attacke in Solingen: Attentäter zieht vor BGH

Der Terroranschlag von Solingen mit drei Toten und zahlreichen Verletzten wird voraussichtlich einen Fall für den Bundesgerichtshof. Der Attentäter legt Revision ein.

Issa al Hasan wurde am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Issa al Hasan wurde am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.Ina Fassbender/AFP

Der Attentäter von Solingen, Issa al Hasan, hat einen Tag nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung Revision eingelegt. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit. Die Revision müsse in den nächsten Wochen fristgerecht noch begründet werden. Sobald die Revisionsbegründung vorliege, entscheide der Bundesgerichtshof (BGH) darüber.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte gegen den 27-jährigen Syrer am Vortag die Höchststrafe für den islamistischen Terroranschlag vom 23. August 2024 in Solingen verhängt. Es sprach den Angeklagten wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Gericht: Attentäter radikalisierte sich bereits seit 2019

Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass sich der Angeklagte bereits seit 2019 islamistisch radikalisiert habe. Auf seinem TikTok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing. Die der Tat zugrunde liegende radikal-islamistische Haltung des Angeklagten bestehe nach Überzeugung des Senats fort, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte. Issa al H. selbst gab an, er habe sich für den Tod von Kindern in Gaza rächen wollen, für den er Deutschland mitverantwortlich machte – wegen der Waffenlieferungen an Israel. Beim „Festival der Vielfalt“ in der Stadt in Nordrhein-Westfalen starben drei Menschen, acht weitere wurden schwer verletzt. (mit dpa)