Verfassungsschutz-Einstufung

AfD in Niedersachsen gesichert rechtsextremistisch: Landesverband reicht Klage ein

Nach der Neubewertung der niedersächsischen AfD durch den Verfassungsschutz müssen sich Juristen mit dem Fall befassen. Der Landesverband reichte einen Eilantrag ein.

Ansgar Schledde ist der Vorsitzende der AfD in Niedersachsen.
Ansgar Schledde ist der Vorsitzende der AfD in Niedersachsen.Shireen Broszies/dpa

Der AfD-Landesverband in Niedersachsen halt Klage gegen ihre Bewertung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ durch den Verfassungsschutz eingereicht. Am Dienstag teilte das niedersächsische Innenministerium mit, dass der Landesverband als extremistische Bewegung eingestuft wird.

Bereits am Dienstag teilte der Landesverband mit, gegen die Einstufung juristisch vorgehen zu wollen. Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen nannte die Einstufung „politisches Kalkül“. Sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag wurden am Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.

AfD Niedersachsen klagt gegen Einstufung: Verfahren kann dauern

Das Innenministerium sprach in seiner Begründung zur Bewertung der AfD davo, dass eine „rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei“ und auch des Landesverbandes bildete. Die AfD Niedersachsen grenze sich davon nicht ab, sondern wirke an der Meinungsbildung der Gesamtpartei mit. Der Charakter der Partei werde von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht.

„Wir weisen jede Anschuldigung, die hier vorgebracht wird, auf das Schärfste zurück. Die AfD Niedersachsen steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes“, so Schledde zur Argumentation des Verfassungsschutzes.

Wie lange das Verfahren dauern wird, ist unklar. Zunächst erhält die Gegenseite, also der Verfassungsschutz, die Möglichkeit, sich zu äußern. Die dafür vorgelegten Akten könnten nach der Erfahrung aus anderen Verfahren teils geschwärzt sein, um die Arbeit des Verfassungsschutzes und seiner Mitarbeitenden nicht zu gefährden, sagte eine Sprecherin des Gerichts dem evangelischen Pressdienst (epd). Da die AfD Akteneinsicht beantragt habe, könne es daher gesondert um die Frage gehen, ob Schwärzungen aufgehoben werden müssen. Für solche Fälle gebe es eine spezielle Kammer am Oberverwaltungsgericht, die sich damit befassen müsste.

Bei der Landtagswahl im Jahr 2022 erreichte die AfD 11 Prozent der Stimmen und so 18 Sitze im Landtag. Sie konnte sich im Vergleich zur Wahl im Jahr 2017 um 4,8 Prozentpunkte verbessern