Der AfD-Landesverband in Niedersachsen halt Klage gegen ihre Bewertung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ durch den Verfassungsschutz eingereicht. Am Dienstag teilte das niedersächsische Innenministerium mit, dass der Landesverband als extremistische Bewegung eingestuft wird.
Bereits am Dienstag teilte der Landesverband mit, gegen die Einstufung juristisch vorgehen zu wollen. Ansgar Schledde, Vorsitzender der AfD Niedersachsen nannte die Einstufung „politisches Kalkül“. Sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag wurden am Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
AfD Niedersachsen klagt gegen Einstufung: Verfahren kann dauern
Das Innenministerium sprach in seiner Begründung zur Bewertung der AfD davo, dass eine „rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei“ und auch des Landesverbandes bildete. Die AfD Niedersachsen grenze sich davon nicht ab, sondern wirke an der Meinungsbildung der Gesamtpartei mit. Der Charakter der Partei werde von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht.
„Wir weisen jede Anschuldigung, die hier vorgebracht wird, auf das Schärfste zurück. Die AfD Niedersachsen steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes“, so Schledde zur Argumentation des Verfassungsschutzes.
Wie lange das Verfahren dauern wird, ist unklar. Zunächst erhält die Gegenseite, also der Verfassungsschutz, die Möglichkeit, sich zu äußern. Die dafür vorgelegten Akten könnten nach der Erfahrung aus anderen Verfahren teils geschwärzt sein, um die Arbeit des Verfassungsschutzes und seiner Mitarbeitenden nicht zu gefährden, sagte eine Sprecherin des Gerichts dem evangelischen Pressdienst (epd). Da die AfD Akteneinsicht beantragt habe, könne es daher gesondert um die Frage gehen, ob Schwärzungen aufgehoben werden müssen. Für solche Fälle gebe es eine spezielle Kammer am Oberverwaltungsgericht, die sich damit befassen müsste.


